Ist Crowdhouse der Finanzmarktaufsicht FINMA unterstellt?
Nein. Crowdhouse erbringt keine Dienstleistungen, welche einer Bewilligung der FINMA bedürfen. So werden von Crowdhouse keine Investitionsgelder, Publikumsanlagen oder sonstiges Kapital entgegengenommen. Auch ist Crowdhouse nicht als Vermögensverwalter, Anlageberater oder Fondsmanager tätig, sondern Betreiber einer Online-Plattform. Die Rolle von Crowdhouse beschränkt sich darauf, Angebot und Nachfrage im Immobilienmarkt auf zeitgemässe Art zusammenzuführen.