Miteigentümerversammlung
- Wann und wo findet die Miteigentümerversammlung für meine Liegenschaft statt?
- Bin ich verpflichtet, persönlich an der Miteigentümerversammlung teilzunehmen?
- Wer leitet die Miteigentümerversammlungen und legt die Traktanden fest?
- Ich habe nicht persönlich an der Miteigentümerversammlung teilgenommen. Wie werde ich über die Ergebnisse informiert?
- Werde ich persönlich zu der Miteigentümerversammlung eingeladen?
- Ich bin Miteigentümer von mehreren Liegenschaften. Muss ich nun an jeder einzelnen Miteigentümerversammlung teilnehmen?
- Ab welcher Teilnehmerquote ist die Miteigentümerversammlung beschlussfähig?
- Was passiert, wenn die Mitgliederversammlung aufgrund zu weniger Teilnehmer nicht beschlussfähig ist?
- Welche Mehrheiten sind für eine Beschlussfassung bei den Miteigentümerversammlungen erforderlich?