Ich bin Miteigentümer von mehreren Liegenschaften. Muss ich nun an jeder einzelnen Miteigentümerversammlung teilnehmen?

Nein. Sie haben die Möglichkeit, das Immobilien Asset- Management oder eine andere Partei zu bevollmächtigen, und sich an der entsprechenden Versammlung vertreten zu lassen. Die bevollmächtigte Partei hat in der Folge volle Befugnis, in Ihrem Namen über Beschlüsse abzustimmen. Dabei hat sich Ihre Vertretung an Ihre Stimmanweisungen zu halten.

 

Immobilien Asset-Management