Muss ich die Einkommen aus meiner Investitionstätigkeit versteuern?

Ja. Im Kanton, in welchem Sie Grundeigentum haben, begründen Sie eine Steuerpflicht im Umfang Ihres Miteigentumsanteils sowie des daraus fliessenden Einkommens. Dafür werden Sie in Ihrem Steuerkanton im gleichen Umfang freigestellt, damit es zu keiner Doppelbesteuerung kommt.

Weitere Informationen bezüglich Steuerfragen finden Sie in der Rubrik «Steuern».