Ich habe bereits einen Käufer für meinen Anteil gefunden – Kann ich die Eigentumsübertragung eigenständig durchführen?

Nein. Gemäss der Nutzungs- und Verwaltungsordnung sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Anteil während einer Frist von 90 Tagen gemäss dem in der Nutzungs- und Verwaltungsordnung vorgesehen Verkaufsprozess anzubieten. Erst nach Ablauf dieser Frist können Sie Ihren Anteil frei veräussern. Sollten Sie bereits im Vorfeld einen Käufer gefunden haben, können Sie uns selbstverständlich jederzeit davon in Kenntnis setzen und wir werden den Käufer informieren, wie er den Anteil im Rahmen des Verkaufsprozesses erwerben kann.