Kann ich nur einen Teil meiner Anteile verkaufen oder muss ich den ganzen Anteil veräussern?

Es steht Ihnen als Miteigentümer völlig frei, ob Sie Ihren gesamten Anteil oder nur einen Teil davon veräussern möchten, sofern Sie die in der Nutzungs- und Verwaltungsordnung festgehaltenen Bestimmungen betreffend Mindest- und Maximalhöhe eines Investments erfüllen.