Was passiert nach Ablauf der Hypothekarlaufzeit?

Die Liegenschaft ist vollständig im Eigentum der Miteigentümerschaft. Dementsprechend entscheidet auch die Miteigentümerschaft, was mit der Liegenschaft nach Ablauf der Hypothekarlaufzeit passieren soll. Sechs Monate vor Ablauf der Hypothekarlaufzeit ist hierfür zwingend eine Miteigentümerversammlung einzuberufen, bei welcher die Veräusserung der Parzelle zu entscheiden ist.

Folgende Szenarien sind dabei denkbar:

Option 1

Die Miteigentümer entscheiden sich mit einer 2/3 Mehrheit dafür, die Hypothek zu verlängern und das Objekt zu halten.

In diesem Fall kümmert sich Crowdhouse auf Wunsch vorzeitig um das Einholen einer weiteren optimierten Finanzierung und das Erstellen einer neuen Kalkulation.

Dabei wichtig: Falls einzelne Miteigentümer dem Beschluss der Miteigentümerschaft nicht zustimmen und ihre Anteile veräussern wollen, können Sie dies jederzeit problemlos über den Sekundärmarkt tun.

Option 2

Sofern sich die Miteigentümer nicht für Option 1 entscheiden, wird die Hypothek nicht verlängert und das Objekt veräussert.

In diesem Fall kümmert sich Crowdhouse auf Wunsch um einen möglichst gewinnbringenden Verkauf der Liegenschaft. Die Miteigentümer sind dabei nicht zwangsweise auf Crowdhouse angewiesen und können das Objekt auch selber oder über Drittparteien veräussern.

Dabei wichtig: Falls einzelne Miteigentümer dem Beschluss der Miteigentümerschaft nicht zustimmen und das Objekt lieber halten möchten, besteht die Möglichkeit, bestehende Anteile aufzukaufen oder ein eigenes Kaufangebot zu verbreiten. Crowdhouse kann in diesem Fall beispielsweise damit beauftragt werden, eine neue Miteigentümerschaft für das entsprechende Objekt zu vermitteln.