Wie setzt sich der Gesamterwerbspreis der Liegenschaft zusammen?

Der Gesamterwerbspreis der Liegenschaft setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

Kaufpreis: Der Kaufpreis der Liegenschaft wurde von Crowdhouse mit dem entsprechenden Verkäufer vorverhandelt und vertraglich gesichert.

Kaufnebenkosten: Die Kaufnebenkosten sind Gebühren und Entschädigungen, welche im Zusammenhang mit dem Kauf der Liegenschaft auftreten und vollumfänglich von den Investoren getragen werden. Es handelt sich dabei um Notariats- und Grundbuchgebühren inkl. Handänderungssteuer, Kosten für Marktwertschätzungen und die bevollmächtigte Kanzlei WalderWyss, Entschädigung von Crowdhouse für die Koordination und Transaktion der Miteigentümerschaft sowie Projektbegleitungen und Portfoliostrukturierungen und andere Kosten, die im Zuge der Eigentumsübertragung anfallen können. Entsprechende Höhe dieser Kaufnebenkosten ist bei jedem einzelnen Objekt transparent ausgewiesen.

Honorar Crowdhouse: Das jeweilige Honorar, das bei einem erfolgreichen Kauf fällig wird, wird jeweils von Crowdhouse für jede Liegenschaft individuell festgelegt. In der Regel beträgt es 3 % des Kaufpreises.

In Ergänzung zum Gesamterwerbspreis wird bei jeder Finanzierung ein Anfangssaldo zugunsten der Miteigentümer geäufnet. Dieser stellt sicher, dass die entsprechende Immobilienverwaltung ab dem ersten Tag der Eigentumsübertragung über einen finanziellen Handlungsspielraum zur Begleichung von Rechnung (beispielsweise Strom etc.) verfügt. Die Höhe des Anfangssaldos ist jeweils abhängig von der Liegenschaftssituation.