Wer ist bei meiner Liegenschaft mit der Bewirtschaftung beauftragt?

In der Nutzungs- und Verwaltungsordnung Ihrer Miteigentümerschaft ist festgehalten, dass Crowdhouse die Bewirtschaftung und Verwaltung der Liegenschaft übernimmt – während einer Mindestlaufzeit von drei Jahren. Die Miteigentümerschaft beauftragt damit die Crowdhouse AG automatisch für die Bewirtschaftung und Verwaltung der Liegenschaft während drei Jahren. Anschliessend wird diese Dienstleistung automatisch alle 2 Jahre verlängert. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate auf das Ende der jeweiligen Laufzeit.