Entscheidet Crowdhouse über meine Investitionsberechtigung?

Crowdhouse ist legitimiert, Ihre Investitionsanfrage auch ohne Nennung von Gründen abzulehnen. Der finale Entscheid, ob Sie investitionsberechtigt sind oder nicht, unterliegt indessen nicht alleine Crowdhouse, sondern auch der hypothekargebenden Bank, dem zuständigen Notar sowie den zuständigen kantonalen Behörden. Falls Sie Zweifel haben, ob Sie investitionsberechtigt sind, lohnt sich in jedem Fall eine Vorabklärung mit unseren Immobilien-Experten.

Client Relationship Management Team