Ich bin kein Schweizer Staatsbürger. Darf ich eine Immobilie im Alleinkauf erwerben?
Sofern Sie über eine gültige C- oder B-Bewilligung verfügen, ist der Erwerb einer Liegenschaft nicht ausgeschlossen, wenn sich Ihr Lebensmittelpunkt (Wohnsitz) in der Schweiz befindet. Die abschliessende Entscheidung, ob Sie in einem solchen Fall investitionsberechtigt sind, unterliegt der zuständigen kantonalen Behörde und kann nicht allgemeingültig beantwortet werden.
Falls Sie als Ausländer in der Schweiz wohnhaft sind und über eine gültige C- oder B-Bewilligung verfügen, kontaktieren Sie bitte unsere Immobilien-Experten für eine Vorabklärung betreffend Ihrer Kaufberechtigung: