Allgemeine Geschäftsbedingungen Deutschland

Zuletzt aktualisiert am: 08. Juli 2022

1. Allgemeine Regelungen

  • Die Crowdhouse AG (Lerchenstrasse 24 8045 Zürich, Schweiz, im Folgenden „Crowdhouse“) bietet für den deutschen Immobilienmarkt Anbietern von Immobilien einerseits und interessierten Investoren andererseits eine digitale Plattform zum Kauf und Verkauf von in Deutschland belegenen Immobilien an. Hierzu betreibt Crowdhouse unter der Internetadresse crowdhouse.com online eine Dienstleistungsplattform (im Folgenden „Plattform“), welche sich sowohl an Verbraucher als auch an Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs als Nutzer (im Folgenden auch „Nutzer“) richtet.
  • Die Plattform ermöglicht es den Nutzern, Immobilien zum Kauf anzubieten, zu suchen und Angebote für auf der Plattform inserierte Immobilien abzugeben. „Immobilie“ im Sinne dieser Vereinbarung meint dabei bebaute und unbebaute Grundstücke und/oder Bauwerke, gleich ob im Alleineigentum oder zu einem ideellen Teil, ob in Form von Teileigentum oder Wohnungs-eigentum o.ä., ob zu Wohn- oder Gewerbezwecken.
  • Crowdhouse ist lediglich die Plattformbetreiberin. Die Rolle von Crowdhouse beschränkt sich darauf, Angebot und Nachfrage im Immobilienmarkt auf zeitgemäße Art zusammenzuführen. Die von Crowdhouse auf der Plattform zur Verfügung gestellten Inhalte, Dokumente, Verträge und Daten stellen weder eine Aufforderung noch eine Empfehlung zum Abschluss eines Rechtsgeschäfts dar. Crowdhouse gibt keine Anlageempfehlungen ab. Crowdhouse nimmt im Zusammenhang mit den angebotenen Dienstleistungen weder Publikumseinlagen oder sonstige fremde Vermögenswerte entgegen noch bewahrt sie diese auf. Zudem erbringt Crowdhouse keine Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung, Aufbewahrung und dem Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen. Crowdhouse übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der von den Nutzern zur Verfügung gestellten Informationen sowie für die Aktualität der Daten, insbesondere im Falle der Speicherung der Daten auf einem mobilen Endgerät, die Erfüllung von Verträgen zwischen Nutzern sowie die Leistungsbereitschaft und -fähigkeit oder Bonität der Nutzer.
  • Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (im Folgenden auch „Bedingungen“) gelten für das gesamte Online-Angebot von Crowdhouse in Deutschland. Nutzer können die derzeit gültigen Bedingungen auf der Website abrufen und ausdrucken.
  • Mit der Zulassung zur Plattform gemäß nachfolgender Ziffer 2 wird zunächst ein Nutzungsvertrag auf unbestimmte Zeit zwischen Crowdhouse und dem jeweiligen Nutzer nach diesen Bedingungen geschlossen. Gleichzeitig erkennen die Nutzer diese Bedingungen in der bei Zulassung gültigen Fassung als maßgeblich an. Abweichende allgemeine Geschäfts-bedingungen der Nutzer werden nicht anerkannt, es sei denn, Crowdhouse stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  • Kostenpflichtige Leistungen von Crowdhouse sind jeweils als solche gekennzeichnet.
  • Eventuelle Änderungen dieser Bedingungen (im Folgenden „Änderungen“ genannt) werden den Nutzern von Crowdhouse rechtzeitig vor Inkrafttreten in Textform oder per E-Mail mitgeteilt. Widersprechen Nutzer solchen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf ein eventuelles Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden die Nutzer – soweit vorgeschrieben – gesondert hingewiesen.
  • Nutzern ist es untersagt, das geistige Eigentum von Crowdhouse oder von anderen Nutzern (insbesondere Logos, Marken, Designs, geschäftliche Bezeichnungen, Gebrauchsmuster, Knowhow, Fotos etc.) zu nutzen bzw. zu verwenden, sofern und solange er nicht aufgrund dieser Bedingungen oder anderweitiger Vereinbarungen mit Crowdhouse bzw. dem betroffenen rechteinhabenden Nutzer hierzu berechtigt ist.
  • Nutzern wird die Möglichkeit eröffnet, auf weitere von Crowdhouse außerhalb Deutschlands betriebene Plattformen mit ihrem Login zuzugreifen (nicht jedoch mit eventuellen Verkaufsangeboten). Dies setzt jedoch die Anerkennung und Beachtung der für die jeweilige weitere Plattform geltenden Nutzungs- bzw. Geschäftsbedingungen voraus. Crowdhouse ist berechtigt, Verstöße gegen derartige Vorgaben einer anderen Plattform wie Verstöße gegen diese Bedingungen zu behandeln.
  • Crowdhouse ist jederzeit berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung von Vertragspflichten einzusetzen.

 

2. Registrierung, Zulassung, Login

  • Nutzer benötigen zur Inanspruchnahme der Leistungen von Crowdhouse ein dem aktuellen Stand der Technik entsprechendes Computersystem mit Internetzugang und einem gängigen Webbrowser. Voraussetzung für die Nutzung der Plattform ist ferner die Zulassung der Nutzer durch Crowdhouse durch ein im Folgenden beschriebenes Registrierungsverfahren. Ein Anspruch auf Zulassung zur Nutzung der Plattform besteht nicht.
  • Die Nutzer haben sich auf der Plattform zunächst unter anderem mit ihrer E-Mail-Adresse, ihrer Telefonnummer, ihrem vollständigen Namen und einem selbst gewählten Passwort zu registrieren und die Geltung dieser Bedingungen zu akzeptieren. Bevor Nutzer über die Plattform ein Verkaufsangebot veröffentlichen können, wird Crowdhouse die Identität der Nutzer überprüfen. Hierfür hat der jeweilige Nutzer Crowdhouse über die Plattform ein elektronisches Abbild eines gültigen Ausweises, mit welchem der Nutzer identifiziert werden kann (zum Beispiel Pass, Personalausweis oder Aufenthaltstitel) sowie bei Bedarf weitere für die Feststellung seiner Identität erforderliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Crowdhouse ist bestrebt, die Verifizierung der Identität von Nutzern innerhalb von drei Arbeitstagen durchzuführen.
  • Unmittelbar nach erfolgreicher Registrierung auf der Plattform erhalten die Nutzer eine entsprechende Nachricht über die Verifizierung. Mit ihren Login-Daten (E-Mail-Adresse und Passwort, nachfolgend auch „Login“) erhalten Nutzer anschließend Zugang zu ihrem persönlichen Nutzerbereich, sowie den Diensten von Crowdhouse.
  • Crowdhouse ist, um einen störungsfreien Betrieb der Plattform zu ermöglichen, berechtigt, den Zugang zur Plattform aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht in ihrem Machtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.
  • Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Nutzer verwendet werden. Nutzer sind verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Erlangt Crowdhouse von der unberechtigten Nutzung Kenntnis, kann Crowdhouse den Zugang des jeweiligen Nutzers sperren. Crowdhouse behält sich das Recht vor, Logins von Nutzern zu ändern; in einem solchen Fall wird Crowdhouse den jeweiligen Nutzer hierüber unverzüglich informieren.
  • Alle unter der Verwendung der jeweiligen Logins eines Nutzers abgegebenen Willenserklärungen wirken für und gegen diesen Nutzer, es sei denn, dass dem Erklärungsempfänger die mangelnde Vertretungsberechtigung des Erklärenden positiv bekannt ist.
  • Crowdhouse ist jederzeit berechtigt, Nutzern die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zur Plattform zu sperren, ferner einzelne Inhalte zu sperren oder zu löschen, insbesondere, wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass diese gegen geltendes Recht, diese Bedingungen oder Rechte Dritter verstoßen.

 

3. Verkaufsangebote

  • Nutzer können Immobilien, welche die von Crowdhouse festgelegten Mindestanforderungen erfüllen, gemäß den von Crowdhouse definierten Bedingungen anderen Nutzern der Plattform zum Kauf anbieten (nachfolgend auch „Verkaufsangebot“, der ein Verkaufsangebot abgebende Nutzer nachfolgend auch „Verkäufer“). Verkäufer müssen die für die Veröffentlichung des Verkaufsangebots ihrer Immobilie erforderlichen Inhalte, Informationen und Unterlagen inklusive Bilder und Videos über die Plattform erfassen, sodann erfolgt eine Prüfung des Verkaufsangebots durch Crowdhouse gemäß der nachfolgenden Klausel. Wurden Nutzer vom Eigentümer einer Immobilie bevollmächtigt, diese zum Kauf auf der Plattform anzubieten, so müssen Nutzer Crowdhouse zudem auf Nachfrage den Nachweis erbringen, dass der jeweilige Nutzer vom Eigentümer der Immobilienanlage tatsächlich bevoll-mächtigt wurde.
  • Die angebotene Immobilie muss in Deutschland belegen sein. Sofern die Immobilie nicht im Eigentum des Verkäufers steht, muss die entsprechende Vollmacht zum Verkaufsangebot der Immobilie, beispielsweise in Form einer Einzelbevollmächtigung oder eines Maklervertrags, nachgewiesen werden. Die bei Erstellung des Verkaufsangebots abgefragten Daten, wie Baujahr der Immobilie, die jährlichen Netto-Mieteinnahmen, der Ausbaustandard, technische Ausstattung und Zustand der Immobilie, müssen vom Verkäufer erfasst werden. Außerdem sind ein Grundbuchauszug und ein Mietspiegel sowie weitere durch Crowdhouse definierte Unterlagen hochzuladen.
  • Zulässig ist nur das Anbieten von Immobilien im Wege des freihändigen Verkaufs. Immobilien, welche im Wege der Zwangsversteigerung veräußert werden sollen, dürfen auf der Plattform nicht angeboten werden. Verkäufern ist es untersagt, mit einem Verkaufsangebot mehrere Immobilien anzubieten oder dieselbe Immobilie in mehreren Verkaufsangeboten gleichzeitig anzu-bieten. Verkäufern ist es ferner untersagt, in einem Verkaufsangebot direkt oder indirekt Werbung für andere Immobilienanlagen zu machen oder das Verkaufsangebot so auszugestalten, dass die Präsentation der Immobilienanlage in unangemessener Weise von eigenen oder fremden Werbezwecken überlagert wird.
  • Im Rahmen der Erstellung von Verkaufsangeboten sind Verkäufer verpflichtet, neben den abgefragten Daten die für mögliche Interessenten verkehrswesentlichen Eigenschaften, insbesondere bekannte oder vermutete Mängel der Immobilie oder andere Tatsachen, welche einen wesentlichen Einfluss auf den Kaufpreis haben, offenzulegen. Die im Rahmen eines Verkaufsangebots zur Verfügung gestellten Inhalte, Informationen und Unterlagen müssen wahrheitsgetreu, aktuell, vollständig und nicht irreführend sein. Insbesondere sind Verkäufer dafür verantwortlich, dass mit diesen Inhalten, Informationen und Unterlagen sowie der Veröffentlichung ihrer Verkaufsangebote keine rechtlichen Vorschriften oder Rechte Dritter verletzt werden. Insbesondere Bilder dürfen durch Verkäufer auf der Plattform nur veröffentlicht werden, wenn hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Verkäufer sind für die von ihm übermittelten Daten und damit verbundenen rechtlichen Willenser-klärungen selbst verantwortlich.
  • Spätestens zum Zeitpunkt der Erstellung des Verkaufsangebots haben Verkäufer auch ihre vollständigen Adressdaten anzugeben.
  • Verkäufer können bei Erstellung des Verkaufsangebots zwischen einem Verkaufsangebot mit Fixpreis oder einem Verkaufsangebot im Bieterverfahren wählen. Bei Verkaufsangeboten mit Fixpreis erhalten Verkäufer Kaufangebote in Höhe des von ihnen gewählten Fixpreises, im Bieterverfahren entsprechend des von ihnen gewählten Mindestpreises oder höher.
  • Im Anschluss an die Erfassung der erforderlichen Inhalte, Informationen und Unterlagen können Verkäufer über die Plattform bei Crowdhouse die Veröffentlichung ihres Verkaufsangebots auf der Plattform beantragen. Auch wenn die beschriebenen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung erfüllt sein sollten, besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung eines Verkaufsangebots auf der Plattform. Crowdhouse ist berechtigt, die Veröffentlichung jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu widerrufen.
  • Mit dem Antrag auf Veröffentlichung nach Ziffer 3.7 ermächtigen Verkäufer Crowdhouse, die von ihnen für das Verkaufsangebot zur Verfügung gestellten und zu veröffentlichen Inhalte, Informationen und Unterlagen sowie die Identität der Verkäufer auf der Plattform zu veröffentlichen und für eigene Zwecke zu nutzen sowie auszuwerten. Mit der Veröffentlichung ist Crowdhouse berechtigt, die veröffentlichten Inhalte, Informationen und Unterlagen anderen Nutzern der Plattform und Dritten zur Verfügung zu stellen. Crowdhouse ist zudem berechtigt, eine Zusammenfassung des Verkaufsangebots für eigene Marketing- und andere Zwecke zu nutzen und auszuwerten sowie diese auf der Plattform sowie auf weiteren Kanälen zu verbreiten und zu veröffentlichen (z.B. Social-Media-Kanäle). Das Eigentum an den vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen verbleibt bei diesem bzw. bei den jeweiligen Rechteinhabern.
  • Die Verwaltung von Verkaufsangeboten erfolgt online auf crowdhouse.com. Möglich sind insbesondere die Eingabe, das Speichern, Ansehen, Bearbeiten, Bezahlen, Löschen, Kündigen und die Inaugenscheinnahme von Verkaufs-angeboten auf der Plattform. Das Löschen von Verkaufsangeboten durch Verkäufer entfernt diese endgültig von der Plattform. Crowdhouse übernimmt keinerlei Haftung für die Löschung von Verkaufsangeboten durch den Verkäufer.
  • Crowdhouse behält sich vor, jederzeit angemessene Änderungen von Verkaufsangeboten zu verlangen oder vorzunehmen oder diese ohne Angabe von Gründen zu löschen bzw. zu widerrufen. Crowdhouse behält sich vor, im Falle von begründeten Zweifeln an der Richtigkeit von Angaben oder bei der Gefahr der Irreführung von Nutzern die Veröffentlichung einzelner Verkaufs-angebote zu widerrufen bzw. diese zu löschen.

 

4. Kaufangebote

  • Basierend auf den auf der Plattform zur Verfügung gestellten Informationen haben Nutzer die Möglichkeit, während einer im Verkaufsangebot voreingestellten oder durch den Verkäufer vorgegebenen Frist ein unverbindliches Kaufpreisangebot für die angebotene Immobilie abzugeben (im Folgenden auch „indikatives Kaufangebot“, der ein indikatives Kaufangebot abgebende Nutzer nachfolgend auch „Interessent“). Durch das indikative Kaufangebot bekundet der Interessent sein Interesse, die Immobilie zu dem von ihm festgesetzten Kaufpreis im Bieterverfahren bzw. zu dem vom Verkäufer geforderten Fixpreis sowie zu den vom Verkäufer definierten Konditionen erwerben zu wollen. Bei dem im indikativen Kaufangebot angegebenen Kaufpreis handelt es sich um den Kaufpreis für die Immobilie frei von Schulden. Schulden meint dabei die Freiheit der Immobilie von finanziellen Belastungen im Sinne von Abteilung III des Grundbuches, also Hypotheken, Grundschulden, Grundpfandrechten, Sicherungsgrundschulden und Rentenschulden.
  • Interessenten nehmen zur Kenntnis und sind damit einverstanden, dass die Inhalte von Verkaufsangeboten ausschließlich vom jeweiligen Verkäufer erstellt werden und dieser hierfür die alleinige Verantwortung trägt. Crowdhouse übernimmt im Zusammenhang mit einem Verkaufsangebot keinerlei Gewähr (insbesondere keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der darin zur Verfügung gestellten Inhalte, Informationen und Unterlagen).
  • Mit der Abgabe seines indikativen Kaufangebots ermächtigt der Interessent Crowdhouse, sein Kaufangebot dem Verkäufer offenzulegen, sodass dieser ihm weitere, vom Interessenten gewünschteobjektbezogene Informationen zukommen lassen kann. Der Interessent willigt gleichzeitig darin ein, vom Verkäufer über die von der Plattform bereitgestellte Nachrichten-funktion kontaktiert zu werden.
  • Interessenten, welche fristgerecht ein indikatives Kaufangebot abgegeben haben, werden Verkäufern über die Plattform offengelegt. Dabei erfolgt auch eine Offenlegung des Inhalts des jeweiligen indikativen Kaufangebots.
  • Verkäufer können Interessenten beim Bieterverfahren während einer von Crowdhouse definierten Frist (in der Regel drei Wochen) bzw. beim Kaufangebot zu einem Fixpreis während einer durch den Verkäufer bestimmten Frist die Möglichkeit einräumen, die von ihnen angebotene Immobilie zu besichtigen. Dem Verkäufer obliegt die Durchführung und Koordination solcher Besichtigungen.
  • Basierend auf den nach Abgabe des indikativen Kaufangebots weiter zur Verfügung gestellten Informationen kann der Interessent dem Verkäufer innerhalb der gesetzten Frist weitere Angebote und ein abschließendes, definitives Kaufangebot unterbreiten oder aber sein Interesse an der Immobilie aufgeben.
  • Interessenten, welche im Anschluss an das indikative Angebot keine weiteren Angebote unterbreiten, scheiden aus dem Verfahren aus.

Sofern ein Verkäufer beabsichtigt, das Kaufangebot eines Interessenten anzunehmen, richtet sich der weitere Veräußerungs- und Erwerbsprozess und etwaige Formerfordernisse nach den gesetzlichen Vorgaben, für deren Einhaltung Crowdhouse weder verantwortlich ist noch auf deren Einhaltung achten wird.

 

5. Sonstige Rechte und Pflichten der Nutzer

  • Die Nutzer verpflichten sich gegenüber Crowdhouse, keine Inhalte auf der Plattform hochzuladen, die durch ihren Inhalt oder ihre Form oder Gestaltung oder auf sonstige Weise gegen geltendes Recht oder gegen die guten Sitten verstoßen. Insbesondere verpflichten sich die Nutzer, bei dem Hochladen von Inhalten geltendes Recht (insbesondere Straf-, Wettbewerbs- und Jugendschutzrecht) zu beachten und keine Rechte Dritter (insbesondere Namens-, Marken-, Urheber, Bild- und Datenschutzrechte sowie Persönlichkeits-rechte) zu verletzen.
  • Persönlichkeitsverletzend und deshalb unzulässig ist es, die Anonymität anderer Nutzer aufzuheben oder Informationen von anderen Nutzern aus privaten Nachrichten, E-Mails oder Chats bekanntzugeben, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Nutzer dürfen keine Informationen in ihre Beiträge aufnehmen oder sonst bekannt machen, die Aufschluss über die Identität eines anderen Nutzers geben können oder die der Nutzer von anderen Nutzern ausschließlich in privaten Nachrichten, E-Mails oder Chats erhalten hat.
  • Ohne vorherige Zustimmung von Crowdhouse sind Nutzer nicht berechtigt, in Inhalten, die sie auf der Plattform publizieren, Links auf andere Websites zu setzen. Bei durch Crowdhouse erteilter Zustimmung ist die Publikation von Links nur zulässig, wenn die verlinkten Websites frei von Inhalten sind, deren Publikation bzw. Verbreitung nach Maßgabe der vorstehenden Absätze verboten ist. Soweit erforderlich, werden die Nutzer von der Verlinkung die Zustimmung des für die jeweils verlinkten Websites verantwortlichen Rechteinhaber einholen.
  • Die Nutzer verpflichten sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise der Plattform gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang sie nicht berechtigt sind. Weiterhin müssen sie dafür Sorge tragen, dass ihre über die Plattform übertragenen Informationen, Daten und Inhalte nicht mit Schadsoftware (z.B. Viren, Würmer oder Trojanische Pferde) behaftet sind. Die Nutzer verpflichten sich, Crowdhouse alle Schäden zu ersetzen, die aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus Crowdhouse von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den jeweiligen Nutzer gegen Crowdhouse geltend machen.
  • Ohne ausdrückliche Zustimmung des Empfängers dürfen Nutzer die Plattform nicht verwenden, um Nachrichten werbenden Inhalts an andere Nutzer oder Dritte zu versenden (Spam-Nachrichten).
  • Die Nutzer verpflichten sich wechselseitig, gegenüber Dritten über alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit unter Nutzung der Plattform zur Kenntnis gelangenden Informationen, insbesondere die Identität der Nutzer, die Verkaufsangebote und Angebote oder sonstige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, absolutes Stillschweigen zu bewahren, sofern nicht in diesen Bedingungen oder in anderen gegenseitigen Vereinbarungen anderes geregelt wurde oder eine gesetzliche oder behördliche Pflicht zur Offenlegung besteht. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung der Nutzung der Plattform fort.

 

6. Weitere (kostenpflichtige) Leistungen

  • Crowdhouse kann Nutzern bei Bedarf auf Basis einer separaten Vereinbarung weitere Zusatzleistungen, welche von Crowdhouse oder Dritten kostenpflichtig- oder kostenlos erbracht werden, anbieten. Die Präsentation und die Bewerbung derartiger Leistungen stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertragsverhältnisses dar. Soweit nichts anderes vereinbart wird, ergeben sich die Preise für die kostenpflichtigen Leistungen aus der jeweils aktuellen Preisliste von Crowdhouse.
  • Wenn Nutzer eine kostenpflichtige Leistung über die Plattform buchen möchten, wird ihnen der Preis für die Inanspruchnahme dieser Leistung angezeigt. Gleichzeitig erhalten Nutzer die Möglichkeit, die aktuelle Fassung dieser Bedingungen aufzurufen und deren Geltung zu akzeptieren. Durch Absendung einer Buchung über die Plattform gibt der jeweilige Nutzer ein rechtsverbindliches Angebot zur Buchung der gewählten Leistungen ab, an welches er für die Dauer von zehn Tagen nach Abgabe des Angebots gebunden ist.
  • Crowdhouse wird den Eingang der über die Plattform abgegebenen Buchung einer Leistung per E-Mail oder in einer anderen durch Crowdhouse bestimmten Form bestätigen. In einer Bestätigung liegt noch keine verbindliche Annahme der Buchung, es sei denn, es wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt. Ein Vertrag über die gebuchten Leistungen kommt erst zustande, wenn Crowdhouse die Buchung durch eine Annahmeerklärung oder durch die Freischaltung der gebuchten Funktionen annimmt. In jedem Fall wird der Vertragstext (derzeit bestehend aus Buchung, diesen Bedingungen und Auftragsbestätigung) den Nutzern zugesandt (E-Mail oder Papierausdruck) bzw. auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.
  • Zu den auf der Plattform verfügbaren Leistungen können auch Leistungen Dritter gehören, zu welchen Crowdhouse lediglich den Zugang vermittelt. Für die Inanspruchnahme derartiger – entsprechend gekennzeichneter – Leistungen Dritter können von diesen Bedingungen abweichende oder zusätzliche Regelungen gelten.

 

7. Zahlungsmodalitäten

  • Nutzer können Zahlungen grundsätzlich per Lastschrifteinzug, Kreditkarte, Paypal oder auf Rechnung vornehmen. Die Nutzer können die in ihrem persönlichen Nutzerbereich hinterlegten Zahlungsdaten jederzeit ändern. Crowdhouse behält sich vor, bestimmte Zahlungsarten jederzeit auszuschließen und/oder die Zahlungsabwicklung durch Dritte durchführen zu lassen und Nutzer zur Zahlungsabwicklung auf die Seiten von Dritten weiterleiten.
  • Die Berechnung kostenpflichtiger Leistungen erfolgt vorbehaltlich einer abweichenden anderweitigen Vereinbarung monatlich im Voraus per Sammelrechnung, welche den Nutzern per E-Mail übermittelt und im Nutzerbereich der Plattform hinterlegt wird. Zahlungen für Leistungen, welche im Laufe eines Monats beendet werden, werden zeitanteilig für den Monat, in welchem sie aufgenommen oder beendet werden, berechnet.
  • Die Zahlung des vereinbarten Preises ist vorbehaltlich anderer Vereinbarungen am vierten Tag nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
  • Im Falle des Zahlungsverzuges haben Nutzer Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Die Verpflichtung der Nutzer zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch Crowdhouse nicht aus.
  • Mit der Übersendung von Rechnungen per E-Mail und mit der Speicherung der Abrechnungsdaten zu Beweiszwecken und/oder im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten sind die Nutzer einverstanden.
  • Sofern Nutzer Unternehmer sind und ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU haben, ermächtigen sie Crowdhouse hiermit zur Durchführung des Reverse-Charge-Verfahrens und zur Abrechnung der Umsätze unter der im Nutzerprofil zu hinterlegenden USt-ID-Nr.

 

8. Änderung und Wegfall kostenloser Leistungen

Wegen der von Crowdhouse kostenlos angebotenen Leistungen haben Nutzer keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung des Angebots. Crowdhouse behält sich jederzeit vor, kostenlose Leistungen zu ändern oder einzustellen oder zukünftig kostenpflichtig anzubieten und die Nutzer hierüber rechtzeitig zu informieren.

 

9. Datensicherheit

  • Die Nutzer sind verpflichtet,
    1. die erforderlichen Datensicherungs-vorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich auch auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Login-Daten;
    2. in seinem Bereich eintretende technische oder rechtliche Änderungen Crowdhouse umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit der Plattform einschließlich der darauf angebotenen Leistungen und Funktionen zu beeinträchtigen;
    3. bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf die Plattform mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den jeweiligen Nutzer erforderlich ist.
  • Die von Crowdhouse genutzten Server sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert; den Nutzern ist jedoch bekannt, dass die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg abgehört werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail, die das System verlassen, sondern auch für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit der im Rahmen der Nutzung der Plattform übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden.

 

10. Erreichbarkeit, Haftung

  • Die Nutzer und Crowdhouse vereinbaren für den Betrieb und die Erreichbarkeit der Plattform beim Angebot kostenpflichtiger Leistungen einen Umfang von 97% im Jahresmittel, sofern insbesondere keine Nichterreichbarkeit der Plattform aufgrund von von Crowdhouse nicht verschuldeten Störungen innerhalb des Leitungsnetzes, oder wegen höherer Gewalt gegeben ist. Haftung für eine darüberhinausgehende Erreichbarkeit, insbesondere sofern und soweit ausschließlich kostenfreie Leistungen von Crowdhouse angeboten werden, übernimmt Crowdhouse nicht. Die Nutzer sind verpflichtet, jedwede Nichter-reichbarkeit der Plattform oder anderweitige Funktionsstörung unver-züglich an Crowdhouse zu melden.
  • Crowdhouse haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von Crowdhouse übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Crowdhouse der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Eine weitergehende Haftung von Crowdhouse besteht nicht.
  • Die Einschränkungen des vorangegangenen Absatzes gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Crowdhouse, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  • Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinanderset-zungen, die unvorhersehbaren Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien Crowdhouse für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn Crowdhouse sich in Verzug befinden sollten.

 

11. Freistellungsanspruch

Die Nutzer stellen Crowdhouse und ihre Mitarbeiter bzw. Beauftragten für den Fall der Inanspruchnahme wegen einer vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus Handlungen der Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform ergeben, welche Nutzer zu vertreten haben. Darüber hinaus verpflichten sich die Nutzer, Crowdhouse alle Kosten zu ersetzen, die Crowdhouse durch die Inanspruchnahme durch Dritte (einschließlich anderer Nutzer) entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

 

12. Abtretung und Aufrechnung

  • Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte der Nutzer aus dem Vertrag mit Crowdhouse auf Dritte ist ausgeschlossen.
  • Zur Aufrechnung gegenüber Crowdhouse sind Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforde-rungen berechtigt.
  • Crowdhouse ist berechtigt, die sich aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis mit den Nutzern ergebenden Rechte und Pflichten ohne Zustimmung der Nutzer auf einen Dritten zu übertragen. Den Nutzern steht für den Fall der Übertragung auf einen Dritten das Recht zu, das übertragene Vertragsverhältnis mit Crowdhouse ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

 

13. Vertragsdauer

  • Die aufgrund dieser Bedingungen geschlossenen Vertragsverhältnisse, für welche Nutzer Crowdhouse keine Vergütung schuldet, laufen vorbehaltlich einer abweichenden anderweitigen Regelung auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einer Woche gekündigt werden.
  • Sofern nicht anders vereinbart, werden auch kostenpflichtige Leistungen auf unbestimmte Zeit erbracht. Eine Kündigung von kostenpflichtigen Leistungsbestandteilen ist vorbehaltlich einer abweichenden anderweitigen Vereinbarung jeweils mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich.
  • Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für Crowdhouse insbesondere:
    1. der Verstoß von Nutzern gegen die Bestimmungen dieser Bedingungen, der auch nach angemessener Fristsetzung nicht beseitigt wird;
    2. deliktische Handlungen von Nutzern oder der Versuch einer solchen, z.  Betrug;
    3. der Verzug von Nutzern mit der Zahlungspflicht gemäß der vertraglich vereinbarten Zahlung um mehr als vier Wochen;
    4. andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von Crowdhouse liegen, wie z.B.  Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen.
  • Jede Kündigung muss in Schriftform erfolgen. Kündigungen per Fax oder E-Mail wahren die Form.
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14. Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Nutzer als Verbraucher seinen Wohnsitz hat, bleiben unberührt.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Zürich.
  • Die Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen. Nebenabreden bestehen nicht.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.