Revision des Obligationenrechts ab 1. Januar 2026
Per 1. Januar 2026 tritt die Revision des Obligationenrechts (OR) zu den Baumängeln in Kraft. Mit der Revision wurde das Mängelrecht bei Bau- und Immobiliengeschäften praxistauglicher ausgestaltet und die Rechtsposition der Käufer- und Bestellerseite gestärkt. Für Investoren, Entwickler und Verkäufer von Neubauten ergeben sich daraus spürbare rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen, insbesondere im Hinblick auf Haftung, … Continue reading Revision des Obligationenrechts ab 1. Januar 2026
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