Crowdhouse Investment Report | 1. Quartal 2025
Crowdhouse veröffentlicht in jedem Quartal den «Crowdhouse Investment Report». Die Publikation liefert eine Beurteilung der jeweils aktuellen Marktsituation...
Zuletzt aktualisiert am: 17. September 2021
Crowdhouse betreibt über die Website www.crowdhouse.com/switzerland eine Plattform, über welche Immobilienanlagen u.a. erworben und zum Kauf angeboten werden können.
Diese Bedingungen (nachfolgend „ergänzende Bedingungen“) regeln in Ergänzung zu den anwendbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“), wie Sie über diese Plattform auf Verkaufsangebote von anderen Nutzern der Plattform (nachfolgend „Verkaufsangebote“) zugreifen können und wie Sie solchen Verkäufern (nachfolgend „Verkäufer“) Kaufangebote unterbreiten können.
Die in diesen ergänzenden Bedingungen verwendeten Begriffe bezeichnen gleichermassen männliche und weibliche Personen.
Bitte lesen Sie diese ergänzenden Bedingungen sorgfältig, bevor Sie über die Plattform auf Verkaufsangebote zugreifen.
Wird eine Immobilienanlage den Nutzern der Plattform von einem Verkäufer direkt zum Kauf angeboten, liegt ein Verkaufsangebot vor. Im Zusammenhang mit solchen Verkaufsangeboten agiert Crowdhouse einzig und ausschliesslich als Betreiberin der Plattform und führt über die Plattform Käufer und Verkäufer von Immobilienanlagen zusammen. Crowdhouse handelt weder als Agent noch als Vertreter des Verkäufers.
Die Inhalte von Verkaufsangeboten werden ausschliesslich vom jeweiligen Verkäufer erstellt, welcher hierfür die alleinige Verantwortung trägt. Crowdhouse übernimmt im Zusammenhang mit einem Verkaufsangebot keinerlei Gewähr (insbesondere keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der darin zur Verfügung gestellten Inhalte, Informationen und Unterlagen).
Im Zusammenhang mit Verkaufsangeboten ist Crowdhouse nicht in allfällige Verhandlungen zwischen Ihnen und dem Verkäufer eingebunden und allfällige Geschäftsabschlüsse kommen ausschliesslich und ohne direkte Beteiligung von Crowdhouse zwischen Ihnen und dem Verkäufer zustande. Crowdhouse haftet in keiner Weise für die Erfüllung dieser Geschäftsabschlüsse.
Crowdhouse kann Ihnen bei Bedarf weitere Zusatzdienstleistungen, welche von Crowdhouse oder Dritten erbracht werden, anbieten. Zusatzdienstleistungen werden nur auf Basis einer separaten, zwischen den Parteien schriftlich oder auf elektronischem Weg abgeschlossenen, Vereinbarung erbracht.
Mit Zustimmung zu diesen ergänzenden Bedingungen sowie zur Verpflichtung, das Verkaufsangebot sowie die damit verbundenen Inhalte, Informationen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln, erhalten Sie über die Plattform Zugriff auf das jeweilige Verkaufsangebot.
Crowdhouse kann den Zugriff auf Verkaufsangebote ohne Angaben von Gründen jederzeit einschränken oder Ihnen den Zugriff auf solche Angebote verweigern.
Für Immobilienanlagen, welche im Rahmen eines Verkaufsangebots auf der Plattform zum Kauf angeboten werden, wird über die Plattform ein Bieterverfahren durchgeführt oder diese werden zu einem Fixpreis zum Kauf angeboten.
Basierend auf den im Rahmen eines Verkaufsangebots zur Verfügung gestellten Inhalten, Informationen und Unterlagen haben Sie die Möglichkeit, während einer bestimmten Frist ein oder mehrere unverbindliche/s Kaufangebot/e abzugeben. Im Rahmen des unverbindlichen Kaufangebots erklären Sie das Interesse, die Immobilienanlage zu dem von Ihnen festgesetzten Kaufpreis (Bieterverfahren) bzw. zu dem vom Verkäufer geforderten Fixpreis (Angebot zum Fixpreis) sowie zu den vom Verkäufer definierten Kaufkonditionen erwerben zu wollen. Bei dem im unverbindlichen Kaufangebot angegebenen Kaufpreis muss es sich um den Kaufpreis für die Immobilienanlage frei von Schulden handeln (nachfolgend „Kaufpreis“).
Mit der Abgabe eines unverbindlichen Kaufangebots ermächtigen Sie Crowdhouse, Ihre Identität und Ihr unverbindliches Kaufangebot dem Verkäufer offenzulegen. Zudem sind Sie damit einverstanden, dass der Verkäufer Sie im Zusammenhang mit dem Verkaufsangebot kontaktieren kann.
Nach Abgabe eines unverbindlichen Kaufangebots kann Ihnen der Verkäufer die Möglichkeit einräumen, die Immobilienanlage zu besichtigen. Die Durchführung und Koordination von Besichtigungen erfolgt in alleiniger Verantwortung des Verkäufers. Crowdhouse übernimmt keine Verantwortung, dass Besichtigungen durchgeführt werden können.
Für die Prüfung des Verkaufsangebots, der damit verbundenen Inhalte, Informationen und Unterlagen sowie der das Verkaufsangebot betreffenden Immobilienanlage sind ausschliesslich Sie verantwortlich. Sie alleine sind verantwortlich, eine allenfalls erforderliche externe Beratung oder Unterstützung durch Fachexperten in Anspruch zu nehmen.
Haben Sie ein unverbindliches Angebot abgegeben, so kann Ihnen der Verkäufer die Möglichkeit einräumen, während einer bestimmten Frist ein oder mehrere verbindliche/s Kaufangebot/e abzugeben. Im Rahmen des verbindlichen Kaufangebots verpflichten Sie sich, die Immobilienanlage vom Verkäufer zu dem von Ihnen gebotenen Kaufpreis (Bieterverfahren) bzw. zu dem vom Verkäufer geforderten Fixpreis (Angebot zum Fixpreis) sowie zu den Kaufkonditionen des Verkaufsangebots zu erwerben.
Sie sind nur berechtigt, ein verbindliches Kaufangebot abzugeben, wenn Sie bzw. Ihr Auftraggeber:
Mit der Abgabe eines verbindlichen Kaufangebots bestätigen Sie, dass Sie gemäss vorherigem Absatz berechtigt sind, ein verbindliches Kaufangebot abzugeben. Zudem bestätigen Sie, dass Sie die Immobilienanlage umfassend und sorgfältig geprüft sowie alle Ihnen im Zusammenhang mit dem Verkaufsangebot zur Verfügung gestellten Inhalte, Informationen und Unterlagen sorgfältig geprüft und verstanden haben.
Mit der Abgabe eines verbindlichen Kaufangebots ermächtigen Sie Crowdhouse, Ihr verbindliches Kaufangebot dem Verkäufer offenzulegen. Zudem sind Sie damit einverstanden, dass der Verkäufer Sie im Zusammenhang mit dem Verkaufsangebot kontaktieren kann.
Auf Basis der eingegangenen verbindlichen Kaufangebote entscheidet der Verkäufer, ob er eines der Angebote annimmt.
Der Verkäufer kann im Zusammenhang mit einem Kaufangebot auch mit Ihnen in Verhandlung treten.
Allfällige Verhandlungen und die allfällige Abwicklung des Erwerbs der jeweiligen Immobilienanlage erfolgen ausschliesslich und ohne direkte Beteiligung von Crowdhouse zwischen Ihnen und dem Verkäufer.
Crowdhouse ist in keiner Weise dafür verantwortlich, dass es bei einer Annahme eines Kaufangebots durch den Verkäufer zum Erwerb der im Rahmen eines Verkaufsangebots angebotenen Immobilienanlage kommt.
Nach erfolgtem Zugriff auf ein Verkaufsangebot bietet Ihnen Crowdhouse die Möglichkeit, mit dem Verkäufer der jeweiligen Immobilienanlage über die Plattform zu kommunizieren. Sofern Sie noch kein unverbindliches Kaufangebot abgegeben haben, werden Sie gegenüber dem Verkäufer anonymisiert. Nach Abgabe eines unverbindlichen Kaufangebots wird Ihre Identität dem Verkäufer offengelegt.
Den über die Plattform angebotenen Kommunikationskanal können Sie während des Verkaufsverfahrens nutzen. Der Zeitpunkt des Endes des Verkaufsverfahrens wird von Crowdhouse bzw. dem Verkäufer nach eigenem Ermessen festgelegt.
Crowdhouse ist berechtigt, das Bieterverfahren jederzeit und ohne Angaben von Gründen zu beenden oder abzuändern. Auch ist Crowdhouse jederzeit und ohne Angabe von Gründen berechtigt, Sie vom Bieterverfahren auszuschliessen.
Im Zusammenhang mit Verkaufsangeboten ist jede Sach- und Rechtsgewährleistung von Crowdhouse, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Auch gibt Crowdhouse bezüglich der im Rahmen von Verkaufsangeboten angebotenen Immobilienanlagen keinerlei Zusicherungen ab.
Mit dem Zugriff auf ein Verkaufsangebot bestätigen Sie, dass Sie sich mit den Risiken im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Halten und dem Verkauf von Immobilienanalgen im Detail auseinandergesetzt haben und diese Risiken verstehen.
Eine ausführliche, nicht abschliessende Aufstellung der Risiken können Sie hier abrufen.
Die in den AGB enthaltenen Bestimmungen bezüglich Teilnichtigkeit, Änderungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand finden sinngemäss auch Anwendung auf diese ergänzenden Bedingungen.