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Zuletzt aktualisiert: 16. Oktober 2019

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen (nachfolgend „ergänzende Bedingungen“) regeln in Ergänzung zu den anwendbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) das von Crowdhouse über die Website crowdhouse.com für Liegenschaften bereitgestellte Bieterverfahren. 

Die in diesen ergänzenden Bedingungen verwendeten Begriffe bezeichnen gleichermassen männliche und weibliche Personen. 

Bitte lesen Sie diese ergänzenden Bedingungen sorgfältig, bevor Sie auf das Bieterverfahren zugreifen oder dieses nutzen.

2. Bieterverfahren

2.1 Rolle von Crowdhouse

Im Zusammenhang mit von im Bieterverfahren angebotenen Liegenschaften ist Crowdhouse von der jeweiligen Verkäuferschaft exklusiv mit der Durchführung des jeweiligen Verkaufs beauftragt.

2.2 Zugang zu Informationen und Unterlagen

Mit Zustimmung zu diesen ergänzenden Bedingungen sowie zur Vertraulichkeitserklärung erhalten Sie Zugang zu Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit einer Liegenschaft, welche im Rahmen des Bieterverfahrens zum Kauf angeboten wird.

2.3 Abgabe eines unverbindlichen Angebots

Basierend auf diesen Informationen und Unterlagen haben Sie die Möglichkeit, während einer von Crowdhouse bestimmten Frist ein oder mehrere unverbindliche/s Angebote ( „Non-Binding Offer“) abzugeben. Im Rahmen des unverbindlichen Angebots erklären Sie das Interesse, die Liegenschaft zu dem von Ihnen festgesetzten Kaufpreis und zu den von Crowdhouse sowie der Verkäuferschaft definierten Kaufkonditionen erwerben zu wollen. Bei dem im unverbindlichen Angebot angegebenen Kaufpreis muss es sich um den Kaufpreis für die Liegenschaft frei von Schulden, Notariats- und Grundbuchgebühren sowie Handänderungssteuern handeln (nachfolgend „Kaufpreis“).

2.4 Besichtigungen

Nach Abgabe eines unverbindlichen Angebots, welches den Anforderungen von Crowdhouse sowie der Käuferschaft genügt, können Sie an einem von Crowdhouse definierten Termin eine Besichtigung der Liegenschaft durchführen. Die Besichtigung erfolgt unter Anwesenheit von Crowdhouse. Crowdhouse kann eine Besichtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen ablehnen.

2.5 Abgabe eines verbindlichen Angebots

Haben Sie ein unverbindliches Angebot abgegeben, welches den Anforderungen von Crowdhouse sowie der Verkäuferschaft genügt, so kann Crowdhouse Ihnen die Möglichkeit einräumen, während einer von Crowdhouse bestimmten Frist ein oder mehrere verbindliche/s Angebot/e („Binding-Offer“) abzugeben. Im Rahmen des verbindlichen Angebots verpflichten Sie sich, die Liegenschaft von der Verkäuferschaft zu dem von Ihnen gebotenen Kaufpreis und zu den von Crowdhouse sowie der Verkäuferschaft definierten Kaufkonditionen zu erwerben. An das verbindliche Angebot sind Sie während einer Frist von 30 Tagen seit Abgabe des verbindlichen Angebots gebunden.

2.6 Entscheid Verkäuferschaft

Crowdhouse kann das von Ihnen abgegebene verbindliche Angebot der Verkäuferschaft weiterleiten. Grundsätzlich werden die verbindlichen Angebote mit den höchsten Kaufpreisen weitergeleitet. Crowdhouse ist jedoch frei in der Entscheidung, ob ein verbindliches Angebot der Verkäuferschaft weitergeleitet wird. 

Auf Basis der weitergeleiteten verbindlichen Angebote entscheidet die Verkäuferschaft, ob sie eines der weitergeleiteten verbindlichen Angebote annimmt. Grundsätzlich erhält das verbindliche Angebot mit dem höchsten Kaufpreis den Zuschlag. Die Käuferschaft ist hierzu aber nicht verpflichtet und entscheidet nach eigenem Ermessen, ob sie ein verbindliches Angebot annimmt. 

Wird Ihr verbindliches Angebot von der Verkäuferschaft angenommen, so koordiniert Crowdhouse zwischen Ihnen und der Verkäuferschaft den Abschluss des für den Erwerb der Liegenschaft erforderlichen Kaufvertrags. 

Nimmt die Verkäuferschaft keine der weitergeleiteten verbindlichen Angebote an, so kann sie Crowdhouse beauftragen, neue verbindliche Angebote einzuholen. In einem solchen Fall wird Ihnen von Crowdhouse erneut die Möglichkeit eingeräumt, während einer von Crowdhouse definierten Frist ein verbindliches Angebot einzureichen. Die vorstehenden Abschnitte dieser Ziffer finden in einem solchen Fall sinngemäss Anwendung.

3. Zusätzliche Bedingungen im Zusammenhang mit dem Bieterverfahren

3.1 Finanzierungsnachweis

Im Zusammenhang mit der Abgabe eines unverbindlichen Angebots oder eines verbindlichen Angebots (nachfolgend „Angebot“) müssen Sie Crowdhouse einen schriftlichen Finanzierungsnachweis, welcher den Anforderungen von Crowdhouse genügt, zur Verfügung stellen. Zudem müssen Sie auf Nachfrage Crowdhouse weitere, für einen allfälligen Erwerb der Liegenschaft erforderliche Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen.

3.2 Offenlegung gegenüber der Verkäuferschaft

Sie sind damit einverstanden, dass Crowdhouse Ihre personenbezogenen Daten und die von Ihnen abgegebenen Angebote sowie die damit verbundenen Unterlagen der jeweiligen Verkäuferschaft offenlegen kann.

3.3 Kontaktaufnahme mit der Verkäuferschaft oder mit anderen Teilnehmern des Bieterverfahrens

Ohne schriftliche Zustimmung von Crowdhouse ist es Ihnen untersagt, die Verkäuferschaft sowie weitere mit der jeweiligen Liegenschaft verbundene Parteien (zum Beispiel Bewirtschaftung, Mieter etc.) zu kontaktieren. Ohne schriftliche Zustimmung von Crowdhouse ist es Ihnen ebenfalls untersagt, andere Teilnehmer des Bieterverfahrens zu kontaktieren.

3.4 Abbruch, Änderung oder Ausschluss des/vom Bieterverfahren/s

Crowdhouse und die Verkäuferschaft sind während des Bieterverfahrens in all ihren Entscheidungen frei. Crowdhouse und die Verkäuferschaft entscheiden nach eigenem Ermessen, ob ein Angebot berücksichtigt beziehungsweise ob ein Angebot angenommen wird. Crowdhouse und die Verkäuferschaft haben zudem das Recht, das Bieterverfahren jederzeit und ohne Angaben von Gründen zu beenden oder abzuändern. Auch sind Crowdhouse und die Verkäuferschaft jederzeit und ohne Angabe von Gründen berechtigt, Sie vom Bieterverfahren auszuschliessen und Ihnen den Zugang zu den Informationen und Unterlagen zu verwehren.

3.5 Berechtigung zur Abgabe eines Angebots

Sie dürfen im Rahmen des Bieterverfahrens nur dann ein Angebot abgeben, wenn Sie hierzu berechtigt sind. Zudem müssen Sie beziehungsweise der von Ihnen vertretene Kaufinteressent aufgrund der zum Zeitpunkt der Abgabe eines Angebots geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der von Crowdhouse und der Verkäuferschaft definierten Kaufkonditionen berechtigt sein, die jeweilige Liegenschaft zu erwerben. 

3.6 Zur Verfügung gestellte Informationen und Unterlagen

Die von Crowdhouse im Rahmen des Bieterverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen basieren auf Informationen und Unterlagen, welche Crowdhouse von der Verkäuferschaft oder von Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Crowdhouse übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen und Unterlagen. 

Der Entscheid, im Rahmen des Bieterverfahrens ein verbindliches Angebot abzugeben, sollte nicht einzig auf Basis der von Crowdhouse zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen getroffen werden.

3.7. Prüfung einer Liegenschaft

Nehmen Sie an einem Bieterverfahren teil, so sind Sie für die umfassende und sorgfältige Prüfung der Liegenschaft verantwortlich. Mit der Abgabe eines verbindlichen Angebots bestätigen Sie, die jeweilige Liegenschaft umfassend und sorgfältig geprüft zu haben. 

Sie tragen sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der von Ihnen durchgeführten Prüfung einer Liegenschaft.

3.8 Zusicherungen und Gewährleistungen

Im Zusammenhang mit im Rahmen des Bieterverfahrens angebotenen Liegenschaften ist jede Sach- und Rechtsgewährleistung von Crowdhouse, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Auch gibt Crowdhouse bezüglich solcher Liegenschaften keine Zusicherungen ab.

4. Sonstige Bestimmungen

Die in den AGB enthaltenen Bestimmungen bezüglich Teilnichtigkeit, Änderungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand finden sinngemäss auch Anwendung auf diese ergänzenden Bedingungen.