Miteigentum bei Immobilien – Definition, Vor- & Nachteile

Beim Kauf einer Immobilie gibt es verschiedene Eigentumsformen. Hierzu gehört beispielsweise das Alleineigentum, Gesamteigentum und das Miteigentum. Gerade das Miteigentum bildet eine besondere Form des Immobilienbesitz. Auch bei Crowdhouse nimmt diese Immobilienform einen besonderen Stellenwert ein. Für viele ist aber immer noch unklar: Was ist Miteigentum eigentlich genau? Wie unterscheidet es sich von Gesamteigentum?

Definition des Miteigentums

Ganz grundsätzlich bedeutet Miteigentum, dass eine Sache mehrere Eigentümer hat. Diese Sache kann theoretisch jedes erdenkliche Objekt sein, vom Küchenmesser über ein Sofa bis hin zur Liegenschaft. Die Grundidee dabei ist, dass man als Miteigentümer das Objekt (mit-)benutzen oder von seinen Vorzügen (wie etwa den Mietzinseinnahmen eines Mehrfamilienhauses) profitieren kann, ohne den gesamten Kaufpreis alleine aufbringen zu müssen. 

Das Objekt muss dabei nicht physisch aufgeteilt werden, sodass etwa die linke Hälfte davon einem Miteigentümer gehört und die rechte Hälfte einem anderen. Die Miteigentümer sind stattdessen mit Quoten beteiligt, die auch als Miteigentumsanteile bezeichnet werden. Diese basieren darauf, welchen Bruchteil des Kaufpreises jeder Miteigentümer eingebracht hat. Bezahlt ein Miteigentümer beispielsweise die Hälfte des Kaufpreises und zwei weitere je einen Viertel, so beträgt die Quote des ersten Miteigentümers 50% und die der beiden anderen jeweils 25%. Im Fall von Liegenschaften-Miteigentum werden diese Quoten im Grundbuch festgehalten. 

Die Miteigentümer können über ihre Quoten frei verfügen, sie dürfen sie also beispielsweise verkaufen, ohne dass die anderen Miteigentümer zustimmen müssten. Allerdings ist es nicht unbedingt einfach, einen Käufer für einen Anteil an einem Objekt zu finden, wenn ein entsprechender Markt fehlt.

Geteilte Wohneigentumsformen: Abgrenzung des Miteigentums von anderen Formen

Ausgehend von der obigen Definition von Miteigentum gibt es diverse Variationen, wobei an dieser Stelle nur auf die relevantesten zwei eingegangen werden soll: das Stockwerkeigentum sowie das Gesamteigentum.

Stockwerkeigentum

Das Stockwerkeigentum bezieht sich rein auf Liegenschaften und entsteht, wenn jemand eine einzelne Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kauft. Es ist in der Schweiz weit verbreitet: Von den rund 3.7 Millionen Wohnungen sind gut 38% im Besitz der Bewohner. 

In der Fachsprache wird das Stockwerkeigentum auch als «qualifiziertes Miteigentum» bezeichnet. Anders als beim einfachen Miteigentum wie oben beschrieben wird das Objekt hier physisch aufgeteilt – Jedem Miteigentümer gehört eine ganz bestimmte Wohnung, zu der die anderen Miteigentümer keinen Zutritt haben und über die der Besitzer frei verfügen darf. Er kann sie beispielsweise in einer anderen Farbe streichen oder ihren Grundriss verändern. Diese ausschliessende Nutzung der Wohnung ist ein sogenanntes Sonderrecht im Rahmen des Miteigentums. 

Neben der Wohnung erwirbt der Käufer auch einen Anteil am Rest des Gebäudes und des Grundstücks (sog. gemeinschaftlicher Teil). Hier kommen die bereits besprochenen Quoten wieder zum Zug:. Sie berechnen sich nach dem Wertanteil der Wohnung am gesamten Gebäude. 
Der gemeinschaftliche Teil der Liegenschaft, also etwa das Treppenhaus, das Dach oder der Garten, werden von allen Stockwerkeigentümern mitbenutzt und auch gemeinsam finanziert. Entscheidungen und Veränderungen, welche die gemeinschaftlichen Teile betreffen, z. B. eine Neubepflanzung des Gartens, brauchen die Zustimmung der Mehrheit der Stockwerkeigentümer.

Gesamteigentum

Beim Gesamteigentum haben die Miteigentümer eine persönliche Verbindung untereinander, was beim einfachen Miteigentum und beim Stockwerkeigentum nicht der Fall sein muss. Es entsteht nämlich ausschliesslich bei Eheverträgen, Erbengemeinschaften sowie bei einigen Unternehmensformen. Für die Festlegung der Quoten ist beim Gesamteigentum das eingebrachte Kapital nicht relevant, alle Miteigentümer haben grundsätzlich dieselbe Quote am Objekt. Sollen diese verändert werden, muss dies im Vertrag festgehalten werden, der die Miteigentümer verbindet, zum Beispiel im Ehe- oder im Gesellschaftsvertrag. 

Ein weiteres wichtiges Merkmal des Gesamteigentums ist, dass Miteigentümer nicht selbstständig über ihren Anteil verfügen können. Ein Verkauf der Quote ist beispielsweise nur möglich, wenn sämtliche anderen Miteigentümer zustimmen.

Miteigentum an Rendite-Immobilien: Vor- und Nachteile

Während die Aufteilung des Kaufpreises bei den meisten alltäglichen Gegenständen wenig Sinn ergibt, ist die Situation bei Liegenschaften eine andere. Gerade bei Mehrfamilienhäusern, die als Investment erworben werden, liegen die Preise meist im ein- und zweistelligen Millionenbereich, je nach Lage, Alter, Ausbaustandard und Anzahl Wohnungen. Für viele Anleger sind diese Preise alleine nicht tragbar oder es ist für sie zumindest im Rahmen der Diversifikation nicht sinnvoll, so viel Kapital in einem Investment zu binden. 

Diese Investoren finden im Liegenschaften-Miteigentum eine Alternative zum kapitalintensiven Alleinkauf. Als Schweizer Marktführer im Liegenschaften-Crowdinvesting hat Crowdhouse das Miteigentum an Renditeliegenschaften populär gemacht. Wie jede Form des Investierens bringt auch das Liegenschaften-Miteigentum Vor- und Nachteile mit sich.

Vorteile Miteigentum bei Immobilien

  • Käufer können sich mit verhältnismässig geringem Kapitalaufwand an grossen Liegenschaften mit vielen Wohnungen beteiligen.
  • Grosse Streuung des Kapitals möglich
  • Der Verkauf von Miteigentumsanteilen ist einfacher, als eine ganze Liegenschaft zu verkaufen, sofern ein liquider Sekundärmarkt vorhanden ist.
  • Einkünfte aus Mietzinseinnahmen werden nur einmal versteuert, während dies etwa bei Dividenden von Aktien doppelt geschieht, einmal auf Unternehmensebene und einmal beim Investor.

Nachteile Miteigentum bei Immobilien

  • Die Einnahmen müssen mit den anderen Miteigentümern geteilt werden.
  • Entscheidungen benötigen die Zustimmung der anderen Miteigentümer.
  • Auch mit einem funktionierenden Sekundärmarkt ist die Liquidität deutlich geringer als bei Wertpapieren.
  • Die Liegenschaft muss bewirtschaftet werden.

Immobilien-Miteigentum bei Crowdhouse

Mit dem Miteigentum bietet Crowdhouse die Möglichkeit, einfach und sicher in geprüfte und vertraglich gesicherte Rendite-Liegenschaften zu investieren. Diese Liegenschaften haben eine umfangreiche Sorgfaltsprüfung durchlaufen und entsprechen hohen Qualitätsstandards. Crowdhouse kümmert sich um die Bankfinanzierung, die Kaufabwicklung mit dem Notar sowie die Bewirtschaftung der Liegenschaften nach dem Kauf. Mehr Informationen zum Liegenschaften-Miteigentum bei Crowdhouse finden Sie hier.

Der Crowdhouse-Sekundärmarkt

Immobilien sind grundsätzlich eher illiquide Anlagen, ein Verkauf ist mit einem nicht zu vernachlässigenden Aufwand verbunden. Aus diesem Grund führt Crowdhouse für seine Miteigentümer einen Sekundärmarkt, auf dem Miteigentumsanteile verkauft werden können. Sämtliche Aufwände – von der Findung des Käufers bis zur Eigentumsübertragung – werden dabei von Crowdhouse übernommen, weshalb dieser Prozess relativ rasch (im Durchschnitt innert 4 Wochen) ablaufen kann. Käufer und Verkäufer müssen lediglich den Kaufvertrag unterschreiben und den Kaufpreis überweisen.

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Im Zusammenhang mit Immobilienanlagen bestehen diverse Risiken (u.a. Abhängigkeit von konjunkturellen Entwicklungen, Bewertungsrisiko, Marktrisiko bezüglich Mieterträgen, Zinsentwicklung, begrenzte Liquidität im Immobilienmarkt, Risiken im Zusammenhang mit der Erstellung, Instandsetzung- und haltung von Liegenschaften). Eine nicht abschliessende Aufzählung solcher Risiken kann unter https://crowdhouse.com/ch/de/risikohinweise abgerufen werden. Es wird empfohlen, sich vor jeder Investition in Immobilienanlagen von einem Finanz- und/oder Steuerexperten beraten zu lassen.