Grundbuchauszug unter der Lupe: Wie finden Sie wichtige Informationen für den Immobilienverkauf und -kauf?

Der Grundbuchauszug ist eine der ergiebigsten Informationsquellen beim Kauf einer Rendite-Immobilie. Er bietet verlässliche Informationen über ein Grundstück und dessen Immobilien. Neben Daten zu den aktuellen Eigentümer/innen gibt er Einblick in bestehende rechtliche Verträge und amtliche Bestimmungen, die mit der Immobilie verbunden sind. Dadurch können Interessent/innen einer Rendite-Immobilie einschätzen, ob die Immobilie den zukünftigen Nutzungszwecken entspricht. Die Informationen verraten darüber hinaus, mit welchen Einschränkungen sie rechnen müssen. Der Grundbuchauszug wird damit zur wertvollen Entscheidungshilfe im Kaufprozess.

Worum handelt es sich beim Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein staatliches Register aller Grundstücke in der Schweiz. Zuständig sind die einzelnen Gemeinden und Kantone. Im Grundbuch werden Grundstücke mit ihren physischen Merkmalen gelistet. Auch alle mit der Immobilie verbundenen dinglichen Rechte werden aufgeführt. Damit sichert das Grundbuch, gemeinsam mit dem Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, die Verwaltung des Grundeigentums in der Schweiz.

Die Aufgabe des Grundbuchs ist unter anderem, rechtlich zuverlässige Informationen über ein Grundstück oder eine Immobilie für die Öffentlichkeit bereitzustellen. Wer die Immobilie besitzt, wie deren Lage und Grösse ist, welche dritten Personen Rechte am Grundstück haben und welche öffentlichen Beschränkungen auf dem Grundstück liegen, sind für alle einsehbar. Umgekehrt hat dieses Prinzip der Öffentlichkeit Folgen für Käufer/innen von Immobilien: Das Grundbuch wird als bekannt vorausgesetzt. Es ist nicht möglich, sich nach dem Kauf auf Unkenntnis zu berufen. Käufer/innen sollten sich deshalb umfassend über die Immobilie informieren.

Welches Grundbuchamt ist zuständig?

Zuständig für eine bestimmte Immobilie ist das Grundbuchamt, in dessen Gerichtsbezirk das Grundstück liegt. Mit der Grundbuchämter-Suche kann man das zuständige Grundbuchamt über die Postleitzahl finden:

Grundbuchämter-Suche nach Postleitzahlen

Welches Grundbuchamt zuständig ist, lässt sich auch dieser offiziellen Liste entnehmen:

Liste zuständiger Grundbuchämter

Wieviel kostet ein Grundbuchauszug?

Die mündliche Auskunft zu einem Grundbuchauszug ist kostenlos. Man kann direkt beim Grundbuchamt vorbeigehen oder anrufen und sich unverbindlich informieren. Dies ist zum Beispiel bei Kaufinteresse empfehlenswert. Für die Bereitstellung von Grundbuchauszügen in Papierform oder elektronischer Form erheben die Grundbuchämter Gebühren. Dabei unterscheiden sie zwischen beglaubigten und unbeglaubigten Auszügen. Unbeglaubigte Auszüge kosten zwischen CHF 20–35. Die Zusatzkosten für einen beglaubigten Auszug betragen etwa CHF 20.

Was steht alles im Grundbuch?

Das Grundbuch beschreibt ein Grundstück und dessen Inhalt so genau wie möglich – mit Referenzen zu geografischen Daten sowie zu rechtlichen Rahmenbedingungen. Dies sind die wichtigsten im Grundbuch enthaltenen Informationen:

  • Grundstücksbeschrieb: Listet Angaben zum Grundstück wie die Lage, Grösse, Katasternummer oder den Versicherungswert und bezieht sich auf die Katasterpläne der amtlichen Vermessung 
  • Eigentümer/innen: Nennt die Namen und Anschriften der Eigentümer/innen, ihre Miteigentumsanteile und deren Erwerbsdaten
  • Grundlasten und Anmerkungen: Öffentlich-rechtliche Bestimmungen, die auf dem Grund liegen, wie Abstandsflächen, Grundwasserschutzzonen oder Lärmschutzzonen
  • Dienstbarkeiten: Privatrechtliche Rechte und Pflichten, die mit dem Grundstück zusammenhängen, wie Weg- oder Wohnrechte
  • Vormerkungen: Beispielsweise private Vorkaufsrechte oder Pfändungen, die das Grundstück betreffen
  • Grundpfandrechte: Hier finden sich zumeist Schuldbriefe, mit denen die finanzierende Bank die Hypotheken absichert

Das Grundbuch garantiert Aktualität und rechtliche Verlässlichkeit. Ämter, Banken und Privatpersonen stützen sich auf die Angaben, die im Grundbuch zu einer Immobilie vermerkt sind. Um zu garantieren, dass alle Eintragungen den rechtlichen Anforderungen genügen, basieren die meisten Änderungen auf notariell beglaubigten Verträgen. Die Funktion des Notariats ist hierbei, die Verträge zu prüfen und zu verifizieren. Erst durch die Beglaubigung sind die meisten Änderungen am Grundbuch eintragungsfähig.

Wie sieht ein Grundbuchauszug aus?

Das Grundbuch liegt in schriftlicher und/oder elektronischer Form vor. Alle im Grundbuch aufgenommenen Grundstücke besitzen eine eindeutig identifizierbare Nummer und ein sogenanntes Grundbuchblatt.

Ein Grundbuchauszug besteht aus mehreren Teilen:

Welche Bestandteile eine Grundbuchauszug enthält.
  1. Tagebuch: Hier werden chronologisch alle Einträge gelistet, die seit Bestehen für dieses Grundbuchblatt angemeldet wurden. Die chronologische Auflistung stellt sicher, dass Ansprüche gemäss ihrer Eingangsreihenfolge gewahrt werden.
  2. Hauptbuch: Alle wirksamen und gelöschten Grundbucheinträge finden sich im Hauptbuch. Darunter fallen Eigentum, Dienstbarkeiten und Grundlasten sowie Grundpfandrechte, zum Beispiel durch kreditgebende Finanzinstitute.
  3. Pläne: Im Katasterplan werden das Grundstück und dessen Immobilien  mit Lage, Form und Inhalt des Grundstücks beschrieben. Auch die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Einschränkungen, die auf dem Grundstück liegen, sind in den Plänen enthalten. Dienstbarkeitspläne dagegen erläutern, welche privatrechtlichen Rechte und Pflichten mit dem Grundstück und der Immobilie verbunden sind. 
  4. Belege: Hier hängen die zu den Eintragsänderungen gehörenden Verträge an, zum Beispiel die Grundstückskaufverträge oder Dienstbarkeitsverträge.

Je nachdem, welche Art von Information benötigt wird, kann entweder ein Grundbuchauszug in Papierform angefordert oder eine telefonische Anfrage gestellt werden. Dabei spielt es eine Rolle, an welche Instanzen der Grundbuchauszug weitergegeben wird: Bauämter legen den Fokus auf die Lagepläne und öffentlich-rechtlichen Einschränkungen, Darlehensgeber interessieren sich für die Eigentumsverhältnisse und Grundpfandrechte und Nachbar/innen fragen oft nach den eingetragenen Dienstbarkeiten oder Abstandsregelungen, wenn sie Arbeiten am eigenen Grundstück planen. Der Grundbuchauszug deckt in seiner Struktur alle verschiedenen Informationsgebiete ab. Er ist somit die führende amtliche Informationsquelle einer Immobilie.

Gesetzliche Grundlage des Grundbuchs

Das Grundbuch ist Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Seine Rechtsgrundlage sind mehrere juristische Prinzipien, die ebenfalls im ZGB verankert sind.

Prinzip des öffentlichen Glaubens: Artikel 973 ZGB
Die im Grundbuch stehenden Informationen müssen verlässlich sein. Ist die Informationslage unklar, gelten die Informationen im Grundbuch als verlässliche Entscheidungsgrundlage. Erwirbt man Eigentum oder andere dingliche Rechte basierend auf den Grundbuchinformationen, ist man gesetzlich geschützt.

Prinzip der Öffentlichkeit: Artikel 970 ZGB Die meisten Angaben im Grundbuch sind öffentlich einsehbar. Folgende Grundbuch-Informationen sind von jedermann abrufbar:

  1. Bezeichnung des Grundstücks und Grundstücksbeschreibung
  2. Name und Identifikation des oder der Eigentümer/innen
  3. Eigentumsform und Erwerbsdatum
  4. gegebenenfalls Dienstbarkeiten, Grundlasten oder Anmerkungen

Bestimmte Informationen sind für Personen vorbehalten, die ein berechtigtes Interesse daran haben, zum Beispiel Nutzniesser von Wegrechten.

Eintragungsprinzip für dingliche Rechte: Artikel 971 ZGB
Rechte an einer Immobilie müssen im Grundbuch eingetragen sein, damit sie rechtskräftig sind. Eigentümer/in einer Immobilie ist zum Beispiel nur, wer im Grundbuch genannt wird. Das bedeutet umgekehrt, dass der Kauf einer Immobilie erst vollzogen ist, wenn der Grundbucheintrag geändert wurde. Auch Dienstbarkeiten, die auf einem Grundstück liegen, müssen im Grundbuch eingetragen sein. Es gelten Ausnahmen für Erbfolge, Aneignung oder Zwangsvollstreckung. Die hier begünstigten Personen oder Institutionen müssen nicht im Grundbuch gelistet werden.

Antragsprinzip: Artikel 963 ZGB  Ist man Käufer/in einer Immobilie, muss man einen formellen Antrag stellen, um im Grundbuch als neue/r Eigentümer/in bestätigt zu werden. Üblicherweise übernimmt das Notariat die Abwicklung dieses Antrags.

Gebührenberechtigung: Artikel 954 ZGB
Berechtigt die Kantone Gebühren für Verwaltungstätigkeiten und Vermessungsarbeiten zu erheben, die zum Führen des Grundbuchs nötig sind.

Für die Abwicklung der Verwaltung bezieht sich das Grundbuchwesen noch auf weitere Artikel des ZGB, die hier nicht in aller Vollständigkeit gelistet werden.

Wofür benötigt man einen Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug gibt Einblick in die aktuelle Rechtssituation einer Immobilie. Deshalb wird er in der Regel angefordert, sobald sich die rechtlichen Umstände der Immobilie ändern sollten. Wenn dritte Instanzen wie Banken oder Ämter die rechtlichen Umstände der Immobilie prüfen wollen, fragen sie ebenfalls einen Auszug an. Hier einige typische Fälle, in denen ein Grundbuchauszug benötigt wird:

  • Verkauf: Beim Verkauf eines Hauses, Grundstücks oder einer Wohnung ist ein beglaubigter Grundbuchauszug erforderlich.
  • Finanzierung: Im Rahmen eines Immobilienkaufs fordern Banken in der Regel einen Grundbuchauszug, um zu prüfen, ob die Immobilie bereits beliehen ist. So stellen sie sicher, dass kein anderer Gläubiger zuerst bedient werden muss.
  • Bauanträge für Neubau oder Sanierung: Für umfassende Baumassnahmen erwarten Bauämter bei der Eingabe der Bauanträge einen Grundbuchauszug.

Auch zur Informationsgewinnung lassen sich Grundbuchauszüge heranziehen. Im Kaufprozess lassen sich folgende Erkenntnisse aus einem Grundbuchauszug gewinnen:

  • Eigentumsverhältnisse: Wer sind die aktuellen Eigentümer/innen und welche Anteile halten sie an der Immobilie?
  • Preisanalyse: Welche öffentlichen Bestimmungen und privatrechtlichen Dienstbarkeiten liegen auf der Immobilie, die eventuell ihre (zukünftige) Nutzung einschränken könnte? 
  • Verifizierung der Angaben in Verkaufsangeboten: Stimmen die von den Verkäufer/innen gemachten Angaben mit den Angaben im Grundbuch überein?

Welche Dienstbarkeiten sind wichtig beim Immobilienkauf?

Eine Grunddienstbarkeit ist ein dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Das bedeutet im Fall einer Immobilie, dass fremde Personen ein bestimmtes Recht an dieser Immobilie haben. Grunddienstbarkeiten sind nur rechtskräftig, wenn sie im Grundbuch stehen. Deshalb sollte vor dem Kauf einer Immobilie das Grundbuch genau geprüft werden: Kauft man eine Immobilie, nimmt man auch die eingetragenen Dienstbarkeiten in Kauf.

Ist ein Grundstück mit einer Dienstbarkeit belastet, muss man die eingetragenen Rechte wahren. Entweder haben dritte Personen einen Vorteil von dieser eingetragenen Dienstbarkeit, die ihnen gewisse Rechte am Grundstück einräumt oder der oder die Eigentümer/in einer Immobilie ist verpflichtet, ein eigenes Recht zu Gunsten dritter Personen nicht in Anspruch zu nehmen.

Das sind die wichtigsten Grunddienstbarkeiten:

Die wichtigsten erfassten Grunddienstbarkeiten im Grundbuch
  • Durchfahrtsrecht: Grundeigentümer/innen, die eigenes Land für einen Strassenabschnitt zur Verfügung stellen, erhalten das gemeinsame Fahrweg- und Fuss-Recht.
  • Wegrecht: Ist ein Grundstück nicht oder ungenügend mit dem öffentlichen Strassennetz verbunden, gibt das Wegrecht Bewohnern dieses Grundstücks das Recht, private Wege oder Zufahrten des Nachbargrundstücks zu benutzen.
  • Mitbenutzungsrecht: Hier wird beispielsweise definiert, wer auf gemeinsamen Parkplätzen parken darf.
  • Durchleitungsrecht: Erlaubt Grundeigentümer/innen, Leitungen für Wasser, Gas oder Strom über das Nachbargrundstück zu führen.
  • Näherbaurecht: Regelt Abweichungen von den Bauvorschriften zum Beispiel eine Unterschreitung der vorgeschriebenen Abstände zum Nachbargrundstück.
  • Wohnrecht: Ermöglicht üblicherweise Erbnehmer/innen wie überlebenden Ehegatt/innen oder Lebenspartner/innen ein Wohnrecht auf Lebenszeit, auch wenn sie im Erbfall nicht die neuen Eigentümer/innen werden.
  • Nutzniessungsrecht: Erlaubt dem oder der Nutzniesser/in, das Grundstück zu nutzen und die daraus resultierenden Erträge zu verwenden, solange er im Gegenzug für den Unterhalt wie Versicherungen, Zinsen und Steuern aufkommt. Dies gilt für das Bebauen, Bewohnen oder Vermieten der Immobilie.

Baumassnahmen am eigenen Grundstück können mit Dienstbarkeiten am Nachbargrundstück zusammenhängen. In der Planungsphase empfiehlt es sich, einen Blick in den Grundbuchauszug des entsprechenden Nachbargrundstücks zu werfen. Bei umfassenderen Arbeiten kann es zudem von Vorteil sein, den dazugehörigen Dienstbarkeitsvertrag zu prüfen. So können rechtliche Folgen vermieden und Missverständnisse ausgeschlossen werden. Gleiches gilt auch, wenn man den Kauf einer Rendite-Immobilie erwägt, die mit Dienstbarkeiten am Nachbargrundstück zusammenhängt.

Wer ist für die Grundbuchführung zuständig?

Zuständig für das Grundbuch sind die jeweiligen Grundbuchämter, die von den Kantonen und Gemeinden unterhalten werden. Die Oberaufsicht über das Schweizer Grundbuchwesen hat der Bund inne: das Eidgenössische Amt für Grundbuch- und Bodenrecht (EGBA) im Bundesamt für Justiz.

Die Grundbuchverwaltung ist in Kreise aufgeteilt. Je nach Umfang dieser Kreise gibt es in einigen Kantonen nur ein Grundbuchamt, während andere Kantone über mehrere Grundbuchämter verfügen. In kleineren Gemeinden wird das Grundbuch manchmal von einem bestimmten Notariat geführt. Stadtgemeinden wie Zürich haben ebenfalls oft ein eigenes Grundbuchamt. Das bedeutet auch, dass es kein zentrales Grundbuch für die gesamte Schweiz gibt. Die Katasterpläne, die ebenfalls die meisten Basis-Informationen zu einer Immobilie enthalten, sind dagegen zentral digital einsehbar über den ÖREB-Kataster.

Wofür braucht man einen Grundbuchauszug?

Kauft oder verkauft man eine Rendite-Immobilie, benötigt man einen Grundbuchauszug. Das Grundbuch ist das massgebende Register über Eigentumsrechte sowie andere Rechte und Pflichten an einem Grundstück. Personen und Instanzen brauchen jeweils einen aktuellen Grundbuchauszug, bevor sie Verträge oder Genehmigungen in die Wege leiten.

In folgenden Fällen braucht man einen Grundbuchauszug:

  1. Information über Eigentumsrechte oder deren Änderung: Dies ist beim Kauf und Verkauf einer Immobilie sowie bei Erbschaft oder Schenkung der Fall. Sobald ein privatrechtlicher Vertrag involviert ist, zum Beispiel ein Kaufvertrag, prüft ein Notar die aktuellen Eigentumsverhältnisse anhand des Grundbuchauszugs. Der Notar stellt damit sicher, dass der Vertrag den rechtlichen Rahmenbedingungen entspricht.
  2. Eingabe von Bauanträgen: Die meisten Bauämter fordern mit der Eingabe eines Bauantrags auch einen beglaubigten Grundbuchauszug an.
  3. Prüfen von Dienstbarkeiten: Manche Immobilien gewähren den Nachbargrundstücken gewisse Rechte wie Weg- oder Zuleitungsrechte. Auf anderen Immobilien liegen Nutzniessungsrechte oder Wohnrechte. Beim Kauf solch einer Immobilie erwirbt man automatisch auch die im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten. Kaufinteressent/innen von Rendite-Immobilien sollten sich deshalb umfassend informieren.
  4. Finanzierung einer Hypothek: Banken wollen üblicherweise mit einem aktuellen Grundbuchauszug prüfen, ob bereits eine Belastung auf der Immobilie liegt. Wird eine Hypothek nicht mehr bedient, kann dies eine Grundpfändung auslösen. Die Gläubiger werden dann in der Reihenfolge bedient, die im Grundbuch gelistet ist. Das gleiche gilt, wenn ein Darlehen nicht zum Kauf der Immobilie aufgenommen wird, aber die Immobilie als Sicherheit im Darlehensvertrag hinterlegt wird.

Kauft man eine Immobilie, auf der noch eine Hypothek liegt, müssen die betreffenden Einträge aus dem Grundbuch gelöscht werden. Gleiches gilt, wenn man eine alte Dienstbarkeit einvernehmlich mit den Begünstigten entfernen will. Hier sollte gemeinsam mit dem Notar und den Verkäufern festgelegt werden, welche Reihenfolge die beste ist. Oft können die Änderungen durch den Notar im Zuge des Verkaufsprozesses gleich mit angestossen werden, wodurch sich Aufwände gering halten lassen.

Voraussetzungen für die Bestellung eines Grundbuchauszugs

Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, in denen prinzipiell jeder die Informationen zu jedem beliebigen Grundstück einsehen oder anfordern kann. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Prinzip der Öffentlichkeit nach Artikel 970 ZGB. Für die öffentlich einsehbaren Informationen gilt also nur die Voraussetzung, dass man sich für ein Grundstück interessiert.

Neben den öffentlich einsehbaren Daten gibt es darüber hinaus Informationen, die nicht für jeden einsehbar sind. Zu diesen geschützten Daten gehört beispielsweise, welche Grundpfandrechte genau auf einem Grundstück liegen. In solchen Fällen muss man ein berechtigtes Interesse nachweisen, um den vollständigen Grundbuchauszug zu erhalten. Dies können in der Regel Eigentümer/innen oder Grundpfandgläubiger tun. Auch Dienstbarkeitsberechtigte, zum Beispiel Nachbar/innen, die ein Weg- oder Durchleitungsrecht an der Immobilie haben, fallen unter den Personenkreis mit berechtigtem Interesse. Die Entscheidung darüber, wessen Interesse berechtigt ist, obliegt den Grundbuchämtern.

Was ist die Grundeigentümer-Abfrage?

Um mehr über eine Immobilie zu erfahren, muss man nicht unbedingt einen Grundbuchauszug bestellen. Der ÖREB-Kataster stellt die Katasterpläne aller Schweizer Grundstücke bereit. Ein Katasterplan listet auch den oder die aktuelle Eigentümer/in einer Immobilie auf.

Über das Katasterverzeichnis lässt sich so eine schnelle, kostenlose Grundeigentümer-Abfrage bzw. Eigentümer-Abfrage vornehmen. Dazu werden lediglich die Koordinaten des Grundstücks benötigt.

Folgende Informationen liefert die grundstücksbezogene Grundeigentümer-Abfrage:

  • Name und Identifikation der/s Eigentümer/in
  • Adresse
  • Grundstücksbezeichnung und -beschreibung
  • Eigentumsform (z. B. Miteigentum)
  • Erwerbsdatum

Kann man den Grundbuchauszug online bestellen?

Grundbuchauszüge können online bestellt werden. Es gibt gleich mehrere Möglichkeiten einen Grundbuchauszug bei dem jeweils zuständigen Grundbuchamt zu bestellen:

Möglichkeiten um einen Grundbuchauszug zu bestellen
  1. Am einfachsten kann man einen Grundbuchauszug online auf der Website des zuständigen Grundbuchamts bestellen. In der Regel stellen die Grundbuchämter Formulare bereit, die man digital ausfüllen und übermitteln kann. Braucht man einen beglaubigten Auszug, wird dieser innerhalb weniger Tage postalisch übersandt.
  2. Auch analog über ein Antragsformular per Post kann ein Grundbuchauszug angefordert werden.
  3. Zu den Sprechzeiten sind die meisten Grundbuchämter ebenfalls telefonisch erreichbar und geben mündlich Auskunft oder nehmen die Bestellung entgegen.
  4. Ein Grundbuchauszug kann auch persönlich beantragt werden – zum Beispiel, wenn man nur kurz Einsicht nehmen will und keinen beglaubigten Auszug braucht. Üblicherweise bieten die Ämter diese Leistung am Serviceschalter an.
  5. Ebenfalls online einsehbar sind die Katasterpläne des ÖREB-Katasters. Hier finden sich die Pläne des Vermessungsamts sowie die Angaben zu Eigentümer/innen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, die auf dem Grundstück liegen.

Grundbuchauszug über den Notar bestellen

Die Einträge im Grundbuch sind rechtlich bindend. Entsprechend werden alle Änderungen auf ihre Rechtslage geprüft. Sobald sich die Eigentumsverhältnisse an einer Immobilie ändern oder Dritten dingliche Rechte am Grundstück eingeräumt werden, müssen die entsprechenden Verträge notariell beurkundet werden. Damit stellt der Verwaltungsapparat sicher, dass diese privatrechtlichen Verträge den gesetzlichen Anforderungen genügen. Im Normalfall stösst das beauftragte Notariat auch die Änderungen im Grundbuch an. Das Notariat ist also ohnehin bei der Abwicklung des Ver(Kaufs) zugange. Deshalb bietet es sich bei einer Immobilientransaktion an, das Notariat auch mit der Beschaffung des notwendigen aktuellen Grundbuchauszugs zu beauftragen. Meist fallen neben den üblichen Gebühren für den Auszug keine weiteren Kosten an. Gleiches gilt auch bei Erbschaft, Schenkung oder der Änderung von Dienstbarkeiten wie Weg- und Wohnrechten.

Beglaubigter vs. unbeglaubigter Grundbuchauszug

Will man sich einfach über ein Grundstück oder eine Rendite-Immobilie informieren, reicht ein unbeglaubigter Grundbuchauszug aus. Für offizielle Zwecke, bei denen der Grundbuchauszug Teil der Entscheidungsprozesse einer Behörde ist, braucht man in der Regel einen beglaubigten Auszug. In diesen Fällen ist ein beglaubigter Grundbuchauszug nötig:

  • Kauf und Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie
  • Bauanträge und umfassende Sanierungen

Die Beglaubigung stellt sicher, dass alle Angaben des Grundbuchauszugs dem aktuellen Stand entsprechen und das jeweilige Grundbuchamt für die Richtigkeit der Angaben garantiert.

Fazit: Der Grundbuchauszug als Informationsquelle beim Immobilienverkauf und -kauf

Der Gesetzgeber stellt mit dem Grundbuchauszug Informationen rund um eine Immobilie öffentlich bereit. Im Umkehrschluss wird von Kaufinteressent/innen erwartet, dass sie diese Informationen in die Kaufentscheidung miteinbeziehen und vor dem Kauf intensiv prüfen. Der Grundbuchauszug ist eine der wichtigsten Informationsquellen in der Immobilienbranche und im Bauwesen. Er liefert umfassende Daten über Eigentumsrechte und Beschränkungen, die auf Immobilien und Grundstücken liegen. Mit diesem Hintergrundwissen können Kaufinteressent/innen prüfen, ob die Immobilie ihren zukünftigen Nutzungsszenarien entspricht.

Im (Ver)Kaufsprozess garantiert der Grundbuchauszug zudem die  rechtliche Verlässlichkeit der Informationen. Er schützt damit die Interessen aller am Kauf beteiligten Parteien, indem er für Transparenz sorgt. Der Grundbuchauszug stützt damit nicht nur die verwaltungsrechtliche Basis eines Immobilienkaufs, sondern ermöglicht es Kaufinteressent/innen und Verkäufer/innen, auf Augenhöhe zu verhandeln.

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