Ergänzende Bedingungen für Verkäufer von Immobilienanlagen

Zuletzt aktualisiert am: 17. September 2021

1. Geltungsbereich

Crowdhouse betreibt über die Website www.crowdhouse.com/switzerland eine Plattform, über welche Immobilienanlagen u.a. erworben und zum Kauf angeboten werden können.

Diese Bedingungen (nachfolgend „ergänzende Bedingungen“) regeln in Ergänzung zu den anwendbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“), wie Sie über diese Plattform anderen Nutzern der Plattform eine Immobilienanlage zum Kauf anbieten können.

Die in diesen ergänzenden Bedingungen verwendeten Begriffe bezeichnen gleichermassen männliche und weibliche Personen.

Bitte lesen Sie diese ergänzenden Bedingungen sorgfältig, bevor Sie über die Plattform Immobilienanlagen zum Kauf anbieten.

2. Vertragsgegenstand und Rolle von Crowdhouse

Crowdhouse agiert einzig als Betreiberin der Plattform und führt über die Plattform Käufer und Verkäufer von Immobilienanlagen zusammen. Über diese Plattform können Sie eigenverantwortlich Immobilienanlagen anderen Nutzern der Plattform zum Kauf anbieten. Die Inhalte eines solchen Verkaufsangebots werden dabei selbständig von Ihnen erstellt und Sie sind hierfür verantwortlich. Crowdhouse ist in die Verhandlungen mit Interessenten nicht eingebunden und allfällige Geschäftsabschlüsse kommen ausschliesslich und ohne direkte Beteiligung von Crowdhouse zwischen Ihnen und dem jeweiligen Interessenten zustande. Crowdhouse haftet in keiner Weise für die Verkaufsangebote oder die Abwicklung und Erfüllung damit verbundener Geschäftsabschlüsse.

3. Zusatzdienstleistungen von Crowdhouse oder Dritten

Crowdhouse kann Ihnen bei Bedarf weitere Zusatzdienstleistungen, welche von Crowdhouse oder Dritten erbracht werden, anbieten. Zusatzdienstleistungen werden nur auf Basis einer separaten, zwischen den Parteien schriftlich oder auf elektronischem Weg abgeschlossenen Vereinbarung, erbracht.

4. Allgemeine Nutzungsvoraussetzungen

Damit Sie die Plattform für den in Ziffer 2 beschriebenen Zweck nutzen können, müssen Sie die folgenden Vorgaben erfüllen:

  • Sie verfügen für die Plattform über ein eigenes Benutzerkonto.
  • Es dürfen nur Immobilienanlagen auf der Plattform zum Kauf angeboten werden, welche die von Crowdhouse definierten Mindestanforderungen erfüllen.
  • Sie müssen entweder als Eigentümer der betreffenden Immobilienanlage tatsächlich und rechtlich über diese verfügen können oder vom Eigentümer der betreffenden Immobilienanlage gehörig bevollmächtigt sein, die Immobilienanlage zum Kauf auf der Plattform anzubieten.
  • Sie bzw. Ihr Auftraggeber müssen/muss beabsichtigen, die betreffende Immobilienanlage tatsächlich zu verkaufen. Ohne Verkaufsabsicht dürfen Sie auf der Plattform keine Immobilienanlagen zum Kauf anbieten.
  • Es ist Ihnen untersagt, mit einem Verkaufsangebot mehrere Immobilienanlagen anzubieten oder dieselbe Immobilienanlage in mehreren Verkaufsangeboten gleichzeitig anzubieten.
  • Es ist Ihnen untersagt, in einem Verkaufsangebot direkt oder indirekt Werbung für andere Immobilienanlagen zu machen oder das Verkaufsangebot so auszugestalten, dass die Präsentation der Immobilienanlage in unangemessener Weise von eigenen oder fremden Werbezwecken überlagert wird.
  • Die im Rahmen eines Verkaufsangebots Crowdhouse und/oder Interessenten zur Verfügung gestellten Inhalte, Informationen und Unterlagen müssen wahrheitsgetreu, aktuell, vollständig, korrekt und nicht irreführend sein. Sie sind zudem verpflichtet, Interessenten im Rahmen des Verkaufsangebots alle für die Interessenten wesentlichen Eigenschaften wie beispielsweise bekannte oder vermutete Mängel sowie andere Tatsachen, die einen wesentlichen Einfluss auf den Kaufpreis haben, unaufgefordert offenzulegen.
  • Im Rahmen eines Verkaufsangebots dürfen Sie nur Inhalte, Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, sofern Sie damit keine rechtlichen Vorschriften oder die Rechte Dritter verletzen.

Selbst wenn die oben beschriebenen allgemeinen Nutzungsvoraussetzungen erfüllt sind, besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung eines Verkaufsangebots auf der Plattform. Crowdhouse ist berechtigt, die Veröffentlichung jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu widerrufen.

5. Ihre Verantwortlichkeit

Sie sind gegenüber Crowdhouse sowie gegenüber jedem weiteren Dritten für sämtliche Inhalte, Informationen und Unterlagen, welche Sie im Rahmen eines Verkaufsangebots Crowdhouse oder Dritten zur Verfügung stellen, verantwortlich.

Auch sind Sie dafür verantwortlich, dass die unter Ziffer 4 erwähnten Nutzungsvoraussetzungen während der Dauer Ihrer Nutzung der Plattform dauernd erfüllt werden.

Sie haften gegenüber Crowdhouse, unseren Organen, Mitarbeitern und Hilfspersonen für alle im Zusammenhang mit der Benutzung der Plattform verursachten Schäden. Diese Haftung besteht unabhängig von einem Verschulden.

Sollte Crowdhouse, unsere Organe, Mitarbeiter oder Hilfspersonen aufgrund Ihres Verhaltens oder im Zusammenhang mit einem Verkaufsangebot, welches von Ihnen erfasst und/oder veröffentlicht wird/wurde von Dritten (inklusive von Behörden oder Ämtern) rechtlich belangt werden, so stellen Sie Crowdhouse, unsere Organe, Mitarbeiter und Hilfspersonen von allen Ansprüchen Dritter frei. In einem solchen Fall sind Sie verpflichtet, die anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten vollständig zu übernehmen und nach erfolgter Streitverkündung einem Prozess beizutreten.

6. Veröffentlichung eines Verkaufsangebots („Inserat“)

6.1 Schritt 1: Verifizierung Ihrer Identität

Damit Sie über die Plattform ein Verkaufsangebot veröffentlichen können, muss Crowdhouse Ihre Identität überprüfen. Hierfür haben Sie Crowdhouse über die Plattform ein elektronisches Abbild eines gültigen Ausweises, mit welchem Sie identifiziert werden können (zum Beispiel Pass, Identitätskarte, Aufenthaltsbewilligung oder Führerausweis) sowie bei Bedarf weitere für die Feststellung Ihrer Identität erforderliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Wurden Sie vom Eigentümer der Immobilienanlage bevollmächtigt, die Immobilienanlage zum Kauf auf der Plattform anzubieten, so müssen Sie Crowdhouse zudem auf Nachfrage den Nachweis erbringen, dass Sie vom Eigentümer der Immobilienanlage tatsächlich bevollmächtigt wurden.

Sobald Ihre Identität durch Crowdhouse verifiziert ist, haben Sie die Möglichkeit, Verkaufsangebote auf der Plattform zu veröffentlichen.

Crowdhouse ist bestrebt, die Verifizierung Ihrer Identität innerhalb von drei Arbeitstagen durchzuführen.

6.2 Schritt 2: Erstellung des Verkaufsangebots

Über die Plattform können Sie selbständig und eigenverantwortlich die für Ihr Verkaufsangebot erforderlichen Inhalte, Informationen und Unterlagen inklusive allfälliger Bilder und Videos erfassen.

Damit eine Veröffentlichung des Verkaufsangebots möglich ist, müssen Sie sämtliche von Crowdhouse definierten Mindestinhalte, -informationen und -unterlagen erfassen. Zudem müssen Sie festlegen, ob die Immobilienanlage im Rahmen eines Bieterverfahrens oder zu einem Fixpreis zum Kauf angeboten werden soll.

Crowdhouse übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von Ihnen erfassten Inhalte, Informationen und Unterlagen.

6.3 Schritt 3: Beantragung der Veröffentlichung

Im Anschluss an die Erfassung der erforderlichen Inhalte, Informationen und Unterlagen können Sie über die Plattform bei Crowdhouse die Veröffentlichung Ihres Verkaufsangebots auf der Plattform beantragen.

Mit diesem Antrag ermächtigen Sie Crowdhouse die von Ihnen für das Verkaufsangebot zur Verfügung gestellten und zu veröffentlichen Inhalte, Informationen und Unterlagen sowie Ihre Identität auf der Plattform zu veröffentlichen und für eigene Zwecke zu nutzen sowie auszuwerten. Mit der Veröffentlichung ist Crowdhouse berechtigt, die veröffentlichten Inhalte, Informationen und Unterlagen anderen Nutzern der Plattform und Dritten, welche sich verpflichtet haben, die veröffentlichten Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln, zur Verfügung zu stellen.

Crowdhouse ist zudem berechtigt, eine Zusammenfassung des Verkaufsangebots für eigene Marketing- und andere Zwecke zu nutzen und auszuwerten sowie diese auf der Plattform sowie auf weiteren Kanälen zu verbreiten und zu veröffentlichen (z.B. Social-Media-Kanäle).

Das Eigentum an den von Ihnen zur Verfügung gestellten Inhalten, Informationen und Unterlagen verbleibt bei Ihnen bzw. bei den jeweiligen Rechteinhabern.

6.4 Schritt 4: Veröffentlichung des Verkaufsangebots

Crowdhouse wird Ihren Antrag prüfen und ist bestrebt, Ihnen über die Plattform innerhalb von drei Arbeitstagen mitzuteilen, ob Ihr Verkaufsangebot auf der Plattform veröffentlicht wird.

Crowdhouse entscheidet nach freiem Ermessen, ob und in welchem Umfang ein Verkaufsangebot auf der Plattform veröffentlicht wird. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung eines Verkaufsangebots und Crowdhouse kann die Veröffentlichung eines Verkaufsangebots ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Entscheidet sich Crowdhouse, Ihr Verkaufsangebot auf der Plattform zu veröffentlichen, erfolgt die Veröffentlichung des Verkaufsangebots auf der Plattform innerhalb einer von Crowdhouse definierten Frist. Sie werden über den Zeitpunkt der Veröffentlichung informiert.

Mit der Veröffentlichung wird auf der Plattform eine von Crowdhouse definierte Zusammenfassung des Verkaufsangebots veröffentlicht (nachfolgend „Teaser“). Auf diesen Teaser haben grundsätzlich nur andere Nutzer der Plattform Zugriff. Crowdhouse kann die Nutzer der Plattform sowie andere potenzielle Interessenten per Newsletter oder andere geeignete Kommunikationskanäle auf den Teaser aufmerksam machen.

Crowdhouse behält sich vor, jederzeit Änderungen der Inhalte des Verkaufsangebots zu verlangen oder vorzunehmen oder jederzeit Verkaufsangebote ohne Rücksprache mit Ihnen und ohne Angabe von Gründen zu löschen. Sie können im Zusammenhang mit allfälligen Änderungen oder Löschungen keinerlei Ansprüche gegen Crowdhouse geltend machen.

Mit der Veröffentlichung Ihres Verkaufsangebots wird über die Plattform für die das Verkaufsangebot betreffende Immobilienanlage das von Ihnen bestimmte Verkaufsverfahren (Bieterverfahren oder Angebot zu einem Fixpreis) gemäss Ziffer 7 durchgeführt.

7. Verkaufsverfahren

7.1 Allgemein

Nutzer der Plattform und anderen Dritten, welche sich mittels einer Vertraulichkeitserklärung verpflichtet haben, die im Rahmen des Verkaufsangebots zur Verfügung gestellten Inhalte, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln (nachfolgend zusammen „Interessenten“), kann Crowdhouse über die Plattform Zugriff auf das Verkaufsangebot und die damit verbundenen Inhalte, Informationen und Unterlagen gewähren. Damit gelten diese als Interessenten, welche am Verkaufsverfahren teilnehmen.

7.2 Ablauf des Verkaufsverfahrens

7.1.1 Abgabe eines unverbindlichen Kaufangebots

Die am Verkaufsverfahren teilnehmenden Interessenten haben beim Bieterverfahren während einer von Crowdhouse definierten Frist (in der Regel vier Wochen ab Veröffentlichung des Verkaufsangebots) bzw. beim Angebot zu einem Fixpreis während einer durch Sie bestimmten Frist die Möglichkeit, ein unverbindliches Kaufangebot abzugeben. Im Rahmen dieses unverbindlichen Kaufangebots erklärt ein Interessent interessiert zu sein, die Immobilienanlage zu dem vom Interessenten festgesetzten Kaufpreis (Bieterverfahren) bzw. zu dem von Ihnen geforderten Fixpreis (Angebot zum Fixpreis) sowie zu den auf der Plattform veröffentlichten Kaufkonditionen erwerben zu wollen.

Interessenten, welche fristgerecht ein unverbindliches Kaufangebot abgegeben haben, werden Ihnen über die Plattform offengelegt. Dabei erfolgt auch eine Offenlegung des Inhalts des jeweiligen unverbindlichen Kaufangebots. Sie sind verpflichtet, die Angaben zum jeweiligen Interessenten und dessen unverbindlichem Kaufangebot streng vertraulich zu behandeln und nur im Zusammenhang mit dem Verkaufsangebot zu verwenden.

7.1.2 Besichtigungen

Interessenten, welche ein unverbindliches Kaufangebot abgegeben haben, können Sie beim Bieterverfahren während einer von Crowdhouse definierten Frist (in der Regel drei Wochen seit Ablauf der Frist gemäss Ziffer 7.1.1) bzw. beim Angebot zu einem Fixpreis während einer durch Sie bestimmten Frist die Möglichkeit einräumen, die von Ihnen angebotene Immobilienanlage zu besichtigen. Ihnen obliegt die Durchführung und Koordination solcher Besichtigungen und Sie tragen hierfür die alleinige Verantwortung.

Räumen Sie einem Interessenten die Möglichkeit ein, die Immobilienanlage zu besichtigen, so sind Sie bestrebt, dass die Besichtigung zeitnah durchgeführt werden kann.

7.1.3 Abgabe eines verbindlichen Kaufangebots

Interessenten, welche ein unverbindliches Kaufangebot abgegeben haben, können beim Bieterverfahren während einer von Crowdhouse definierten Frist (in der Regel zwei Wochen seit Ablauf der Frist gemäss Ziffer 7.1.2) bzw. beim Angebot zu einem Fixpreis während einer durch Sie bestimmten Frist ein verbindliches Kaufangebot abgeben. Im Rahmen eines verbindlichen Kaufangebots verpflichtet sich der Interessent, die Immobilienanlage zu dem vom Interessenten gebotenen Kaufpreis (Bieterverfahren) bzw. zu dem von Ihnen geforderten Fixpreis (Angebot zum Fixpreis) gemäss dem Verkaufsangebot zu erwerben.

Sämtliche Interessenten, welche fristgerecht ein verbindliches Kaufangebot abgegeben haben, werden Ihnen über die Plattform offengelegt. Dabei erfolgt auch die Offenlegung des Inhalts des jeweiligen verbindlichen Kaufangebots. Sie sind verpflichtet, die Angaben zum jeweiligen Interessenten und dessen verbindlichem Kaufangebot streng vertraulich zu behandeln nur im Zusammenhang mit dem Verkaufsangebot zu verwenden.

7.1.4 Annahme eines verbindlichen Kaufangebots

Innerhalb einer beim Bieterverfahren von Crowdhouse definierten Frist (in der Regel zwei Wochen seit Ablauf der Frist gemäss Ziffer 7.1.3) bzw. beim Angebot zu einem Fixpreis innerhalb einer durch Sie bestimmten Frist entscheiden Sie auf Basis der eingegangenen verbindlichen Kaufangebote, ob Sie ein verbindliches Kaufangebot annehmen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Prüfung der abgegebenen verbindlichen Kaufangebote.

Wenn Sie ein verbindliches Kaufangebot annehmen oder im Zusammenhang mit einem Kaufangebot mit einem Interessenten in Verhandlung treten, so erfolgen allfällige Verhandlungen und die Abwicklung des Verkaufs Ihrer Immobilienanlage ausschliesslich und ohne direkte Beteiligung von Crowdhouse zwischen Ihnen und dem jeweiligen Interessenten.

Crowdhouse ist in keiner Weise dafür verantwortlich, dass es zum Verkauf Ihrer Immobilienanlage an einen Interessenten kommt. Entsprechend haftet Crowdhouse auch in keiner Weise für die Erfüllung der abgegebenen verbindlichen Kaufangebote.

7.1.5 Ende des Verkaufsverfahrens

Wird beim Bieterverfahren während der Frist für die Abgabe eines unverbindlichen Kaufangebots (siehe Ziffer 7.1.1) kein unverbindliches Kaufangebot abgegeben, endet das Bieterverfahren zum Zeitpunkt des Ablaufs dieser Frist. Wird beim Bieterverfahren während der Frist für die Abgabe eines verbindlichen Kaufangebots (siehe Ziffer 7.1.3) kein verbindliches Kaufangebot abgegeben, endet das Bieterverfahren zum Zeitpunkt des Ablaufs dieser Frist. Wird beim Bieterverfahren während der Frist gemäss Ziffer 7.1.3 mindestens ein verbindliches Kaufangebot abgegeben, so endet das Bieterverfahren zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist gemäss Ziffer 7.1.5.

Bei einem Angebot zu einem Fixpreis endet das Verkaufsverfahren an dem von Ihnen bestimmten Zeitpunkt. Das Verfahren endet jedoch spätestens zum Zeitpunkt des Verkaufs der Immobilienanlage an einen Interessenten.

Mit dem Ende des Verkaufsverfahrens endet auch die Veröffentlichung des jeweiligen Verkaufsangebots auf der Plattform. Sofern Sie für die betreffende Immobilienanlage erneut ein Verkaufsangebot auf der Plattform veröffentlichen und ein Verkaufsverfahren durchführen möchten, müssen Sie die Veröffentlichung eines entsprechenden Verkaufsangebots gemäss Ziffer 6.3 erneut beantragen. Wird das Verkaufsangebot von Crowdhouse auf der Plattform veröffentlicht, so gilt dies als neues Verkaufsangebot.

Allfällige Verhandlungen sowie die Abwicklung des Verkaufs Ihrer Immobilienanlage zwischen Ihnen und allfälligen Interessenten können auch nach Ende des Bieterverfahrens erfolgen.

7.3 Kommunikation mit Interessenten

Nach erfolgter Veröffentlichung eines Verkaufsangebots bietet Ihnen Crowdhouse die Möglichkeit, über die Plattform mit Interessenten zu kommunizieren. Interessenten können über die Plattform auch Anfragen an Sie stellen. Sofern der Interessent noch kein unverbindliches Kaufangebot abgegeben hat, ist dieser in der Kommunikation mit Ihnen anonymisiert. Nach Abgabe eines unverbindlichen Kaufangebots wird Ihnen ein Interessent offengelegt.

Den über die Plattform angebotenen Kommunikationskanal können Sie bis zum Ende des Verkaufsverfahrens (siehe Ziffer 7.1.5) nutzen.

8. Informationspflichten gegenüber Crowdhouse

Nehmen Sie ein verbindliches Kaufangebot eines am Verkaufsverfahren teilnehmenden Interessenten an, so sind Sie verpflichtet, Crowdhouse hierüber innerhalb von 5 Arbeitstagen seit Annahme des Kaufangebots zu informieren.

Verkaufen Sie während der Dauer des Verkaufsverfahrens oder 24 Monate nach Ende des Verkaufsverfahrens die das Verkaufsangebot betreffende Immobilienanlage an einen Interessenten, der Ihnen im Rahmen des Verkaufsverfahrens offengelegt wurde (oder an eine nahestehende/verbundene Person eines solchen), so sind Sie verpflichtet, Crowdhouse innerhalb von 5 Arbeitstagen seit erfolgtem Verkauf der Immobilienanlage hierüber zu informieren. Im Rahmen dieser Information sind Sie zudem verpflichtet, Crowdhouse den vereinbarten Verkaufspreis der Immobilienanlage sowie die Identität des Käufers offenzulegen.

Verkaufen Sie während des Verkaufsverfahrens oder 12 Monate nach Ende des Verkaufsverfahrens die das Verkaufsangebot betreffende Immobilienanlagen an einen beliebigen Dritten (Interessenten, welche am Verkaufsverfahren teilgenommen haben, Ihnen aber nicht offengelegt wurden sowie sonstige Dritte), so sind Sie ebenfalls verpflichtet, Crowdhouse innerhalb von 5 Arbeitstagen seit erfolgtem Verkauf der Immobilienanlage hierüber zu informieren. Im Rahmen dieser Information sind Sie zudem verpflichtet, Crowdhouse den vereinbarten Verkaufspreis der Immobilienanlage sowie die Identität des Käufers offenzulegen.

9. Gebühren an Crowdhouse

9.1 Administrationsgebühr

Für die Veröffentlichung eines Verkaufsangebots auf der Plattform und für die Durchführung des Verkaufsverfahrens sowie der damit verbundenen administrativen Aufwendungen ist Crowdhouse mit einer Administrationsgebühr zu entschädigen.

Da sich die Möglichkeit, eigene Immobilienanlagen selbständig über die Plattform zum Kauf anzubieten in der Startphase befindet, verzichtet Crowdhouse aktuell auf die Erhebung dieser Administrationsgebühr. Die Administrationsgebühr wird zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt und nur für Verkaufsangebote zur Anwendung gelangen, welche im Anschluss an die Einführung der Administrationsgebühr auf der Plattform veröffentlicht werden.

9.2 Vermittlungsgebühr („Plattform-Honorar“)

Wird eine über die Plattform angebotene Immobilienanlage veräussert, ist Crowdhouse zudem mit einer Vermittlungsgebühr zu entschädigen. Die Administrationsgebühr wird an diese Vermittlungsgebühr angerechnet.

Wie bei der Administrationsgebühr verzichtet Crowdhouse aktuell auf die Erhebung der Vermittlungsgebühr. Die Vermittlungsgebühr wird zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt und im Zusammenhang mit Verkaufsangeboten zur Anwendung kommen, welche im Anschluss an die Einführung der Vermittlungsgebühr auf der Plattform veröffentlicht werden.

10. Ausschliesslichkeit

Während des für eine Immobilienanlage über die Plattform durchgeführten Verkaufsverfahrens (siehe Ziffer 7.1.5) sind Sie verpflichtet, keine Dritte mit der Vermittlung der Liegenschaft zu beauftragen und auch selber keine Vermarktungs-/Werbemassnahmen neben dem Anbieten der Immobilienanlage auf der Plattform zu unternehmen. Sie dürfen während dieser Periode zudem ferner keine unentgeltlichen Vermittlerdienste von dritter Seite annehmen oder dulden.

Diese Ausschliesslichkeit gilt jedoch nicht während den ersten vier Wochen seit Veröffentlichung des die Immobilienanlage betreffenden Verkaufsangebots (siehe Ziffer 6.4).

11. Folgegeschäfte

Kommt es vom Zeitpunkt der Veröffentlichung eines Verkaufsangebots einer Immobilienanlage (siehe Ziffer 6.4) bis zum Ablauf von 12 Monaten seit Ende des für diese Immobilienanlage über die Plattform durchgeführten Verkaufsverfahrens (siehe Ziffer 7.1.5) zwischen Ihnen und einem Interessenten, der Ihnen im Rahmen des Verkaufsverfahrens offengelegt wurde, zu Folgegeschäften betreffend anderen Immobilienanlagen, welche nicht von diesen ergänzenden Bedingungen erfasst werden, so schulden Sie Crowdhouse eine Entschädigung in Höhe von 0.5 % des für die jeweilige Liegenschaft realisierten (beurkundeten) Kaufpreises (zzgl. MwSt.).

Sie sind verpflichtet, Crowdhouse innert 5 Arbeitstagen seit Abschluss des jeweiligen Folgegeschäfts über das Folgegeschäft und den realisierten Kaufpreis zu informieren.

12. Vollmacht

Sie ermächtigten Crowdhouse vom Zeitpunkt Ihrer Beantragung der Veröffentlichung eines Verkaufsangebots (siehe Ziffer 6.3) bis zum Ablauf von 24 Monaten seit Ende des Verkaufsverfahrens (siehe Ziffer 7.1.5) zur Einsichtnahme in das Grundbuch betreffend die Immobilienanlage und zur Anforderung von Grundbuchauszügen und Kopien von Kaufverträgen betreffend die Immobilienanlage. Sie verpflichten sich, Crowdhouse auf erste Aufforderung eine schriftliche Vollmacht zuzustellen, sollte dies zur Geltendmachung dieses Auskunftsrechts gegenüber dem Grundbuchamt erforderlich sein.

13. Sonstige Bestimmungen

Die in den AGB enthaltenen Bestimmungen bezüglich Teilnichtigkeit, Änderungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand finden sinngemäss auch Anwendung auf diese ergänzenden Bedingungen.