Pensionsplanung – das sind die wichtigsten Planungsaspekte

In der Pensionsplanung sind diverse Aspekte miteinzubeziehen. Von besonders grosser Tragweite sind die folgenden Planungsaspekte:

  • Finanzielle Situation nach Pensionierung
  • AHV-Beiträge & Rentenbezug
  • Pensionskassen-Sparkapital & Kapital-Bezugsart
  • Dritte Säule
  • Lebensversicherung
  • Frühpensionierung
  • Tragbarkeit der Hypothek überprüfen
  • Vorsorgeauftrag
  • Nachlass regeln
  • Unfallversicherung

Dieser Artikel fokussiert sich ausschliesslich auf die folgenden drei Aspekte: finanzielle Situation nach der Pensionierung, Tragbarkeit der Hypothek überprüfen sowie den Nachlass regeln. Unser handlicher Leitfaden setzt sich mit allen 10 Planungsaspekten im Detail auseinander. Zudem erhalten Sie einen Zeitplan für Ihre Vorsorgeplanung.

Planungsaspekt: Finanzielle Situation nach Pensionierung

Es ist wichtig, dass Sie sich über Ihre finanzielle Situation nach der Pensionierung im Klaren sind. Ein gutes Instrument hierfür ist ein Budgetplan. Diesen sollten Sie ca. 10 – 15 Jahre vor Ihrer Pensionierung erstellen und dabei folgende drei Schritte vornehmen:

  • Finanziellen Bedarf ermitteln
  • Einnahmequellen ermitteln
  • Einkommenslücken überprüfen und schliessen

Finanziellen Bedarf ermitteln

Stellen Sie Ihre heutigen Ausgaben jenen nach der Pensionierung gegenüber. Kostenpunkte, die Sie in diesem Schritt miteinbeziehen sollten, sind unter anderem: Wohnkosten, Haushalt, Versicherung und Vorsorge, persönliche Auslagen sowie Steuern.

Einnahmequellen ermitteln

Listen Sie Ihre heutigen Einnahmen sowie die regelmässigen Einnahmen nach der Pensionierung auf. Dazu gehören unter anderem: AHV-Rente, Pensionskassen-Rente, private Leibrente und Einkünfte aus Vermögen.

Einkommenslücke überprüfen und schliessen

Eruieren Sie, ob Ihre Einnahmen nach der Pensionierung die Ausgaben decken werden. Falls Ihre Einnahmen voraussichtlich Ihre Ausgaben nicht decken werden, wird von einer Einkommenslücke gesprochen. Diese gilt es zu schliessen. Ermitteln Sie dazu die Höhe des zusätzlich benötigten Kapitals und wie Sie dieses am besten ansparen.

Als Faustregel gilt: Einkommenslücke pro Jahr × 20 = Kapitalbedarf zu deren Schliessung.

Planungsaspekt: Hypothek – Tragbarkeit überprüfen

Für Eigenheimbesitzer ist es unabdingbar, die Tragbarkeit Ihrer Hypothek nach der Pensionierung zu überprüfen. Hierzu empfiehlt es sich, die Hypothekarstrategie bereits 10 – 15 Jahre vor der Pensionierung zu überdenken und allenfalls anzupassen. Denn die Bank stellt nach der Pensionierung die gleichen Ansprüche an die Tragbarkeit einer Hypothek wie vor der Pensionierung. Die Tragbarkeit entspricht dem Verhältnis zwischen den laufenden Kosten für das Wohneigentum und dem Einkommen.

Als Faustregel gilt: Die laufenden Kosten dürfen einen Drittel des jährlichen Bruttoeinkommens nicht übersteigen.

Die laufenden Kosten setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Zinskosten: kalkulatorischer Zinssatz von 5 % der gesamten Hypothekarschuld
  • Amortisation der 2. Hypothek: 1 % der gesamten Hypothekarschuld (Hinweis: die 2. Hypothek muss normalerweise spätestens bis zur Pensionierung amortisiert werden)
  • Unterhalts- und Nebenkosten: 1 % des Kaufpreises

Wenn die Tragbarkeit 33 % des jährlichen Bruttoeinkommens übersteigt, verdienen Sie aus Sicht der Bank zu wenig, um sich Ihr Wohneigentum leisten zu können. Die Bank wird in diesem Fall darauf bestehen, dass Sie auch Ihre 1. Hypothek so weit amortisieren, bis das Verhältnis zwischen Einkommen und laufenden Kosten stimmt. Wird die 1. Hypothek nicht amortisiert, kann die Bank Sie zwingen, Ihr Wohneigentum zu verkaufen.

Planungsaspekt: Nachlass regeln

Ein weiterer wichtiger Planungsaspekt in der Pensionsplanung ist die Regelung Ihres Nachlasses. Dies sollten Sie spätestens 1 Jahr vor Ihrer Pensionierung tun und im Rahmen eines Testaments, Ehe- oder Erbvertrags Vorkehrungen treffen, um Ihre Hinterbliebenen finanziell abzusichern.

Testament, Erb- oder Ehevertrag

Ohne Vorkehrungen wird das Vermögen im Todesfall nach den gesetzlichen Vorschriften zwischen dem Ehepartner und den Kindern aufgeteilt. Dadurch kann der überlebende Ehepartner in einen finanziellen Engpass geraten (Beispiel: Um die Erben auszuzahlen, muss das Eigenheim verkauft werden). Ehepaare können sich mit einem Testament, Ehe- oder Erbvertrag gegenseitig so weit wie möglich begünstigen, indem Sie den Erbanteil der Kinder auf den gesetzlichen Pflichtanteil beschränken. Es kann jedoch dennoch vorkommen, dass der überlebende Ehepartner das Eigenheim verkaufen muss, um den gesetzlichen Pflichtanteil der Kinder auszuzahlen.

Um dies zu verhindern, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Umgehen der Pflichtteile, indem die volljährigen Kinder ein einem öffentlich beurkundeten Erbvertrag auf ihren Anspruch verzichten
  • Dem überlebenden Ehepartner wird die Nutzniessung am Erbanteil der Kinder zugeteilt

Besonders wichtig ist das Aufsetzen eines Testaments oder Erbvertrags bei Konkubinatspaaren, da der Lebenspartner keinen gesetzlichen Erbanspruch hat.

Willensvollstrecker

In Ihrem Testament oder Erbvertrag können Sie zudem einen professionellen Willensvollstrecker einsetzen, um den überlebenden Partner zu entlasten. Dieser professionelle Willensvollstrecker wird sich um alle finanziellen Belangen kümmern:

  • Verwaltung des Nachlassvermögens und Einleitung von Massnahmen, um Erbschaft bis zur Teilung zu erhalten
  • Bearbeitung und Durchführung der Erbteilung

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