Nach Ablauf der vertraglich festgelegten Haltedauer entscheidet die Miteigentümerschaft, was mit der Liegenschaft passiert. Dabei sind in der Regel zwei Szenarien möglich: Die Miteigentümerschaft entscheidet sich für einen Verkauf der Liegenschaft oder die Miteigentümerschaft entscheidet sich dafür, die Liegenschaft zu refinanzieren. Für einen Refinanzierungsentscheid ist eine Zweidrittelmehrheit nötig – kommt eine solche Mehrheit nicht zustande, wird die Liegenschaft verkauft.
Um sich vor der Abstimmung ein möglichst genaues Bild über alle Szenarien und die entsprechenden Auswirkungen machen zu können, werden alle Miteigentümer frühzeitig (mindestens 6 Monate vorher) ausführlich über entsprechende Möglichkeiten informiert. Als Asset Manager übernimmt crowdhouse dabei alle nötigen Vorabklärungen – beispielsweise im Hinblick auf eine aktuelle Marktwertermittlung oder das Abklären von Refinanzierungsoptionen.