Den Markt spielen lassen: Bieterverfahren bei Immobilien

Das Bieterverfahren ist eines der mächtigsten Verkaufsinstrumente für Immobilien. Der Schweizer Immobilienmarkt ist zur Zeit ein Verkäufermarkt. Das bewegt viele Verkäufer/innen dazu, sich beim Verkauf ihrer Rendite-Immobilie oder ihrer selbstgenutzten Immobilie für das Bieterverfahren zu entscheiden. Eine lange Tiefzinsphase und eine gestiegene Nachfrage nach ausreichend Wohnraum bringen viel Dynamik in den Markt. Es gibt mehr Käufer/innen als angebotene Immobilien. Das Bieterverfahren befreit Verkäufer/innen von der Notwendigkeit, sich in einem volatilen Marktumfeld auf einen Angebotspreis festlegen zu müssen und lagert die Preisfindung an den Markt aus. Denn eine Immobilie ist immer genau so viel wert, wie jemand bereit ist, dafür zu bezahlen.

Sie haben keine Zeit? Hier gibt es alles kurz & knapp zum Bieterverfahren. Falls Sie es genau wissen möchten, finden Sie unten den gesamten Artikel.

Lancieren kann: Eigentümer/in der Immobilie

Ablauf

 Diese 4 Phasen haben sich bewährt:

  1. 4 Wochen lang informieren sich Interessenten/innen über die Immobilie und haben Zeit, ein unverbindliches Kaufangebot zu übermitteln.
  2. Über 3 Wochen prüfen Verkäufer/in die Kaufangebote und laden zur Besichtigung ein.
  3. Während 2 Wochen können Käufer/innen ein verbindliches Kaufangebot abgeben.
  4. Verkäufer/in prüft Angebote und gibt Zuschlag innert 2 Wochen.

Wichtige Faktoren für den Erfolg

  • Klare Struktur
  • Angemessene Zeitspanne
  • Richtiger Verkaufszeitpunkt
  • Entscheidung zum Mindestpreis
  • Abbau aller Informationshürden
  • Vermeiden von Verkaufshürden

Chancen eines Bieterverfahrens:

  • Möglichst guten Marktpreis erzielen.
  • Minimierung von Preisrisiken, da nicht mit einem Festpreis spekuliert wird.
  • Zielkonflikte in der Verkäuferschaft werden ausgehebelt.

Risiken:

  • Interessenten haben den Aufwand der Prüfung und Schätzung ohne Garantie auf Abschluss.
  • Bei fehlendem Interesse muss das Verfahren eingestellt werden.
  • Gibt es kaum Konkurrenz im Verfahren, kann der Verkaufspreis unter den Verkehrswert fallen.

Tipps für ein erfolgreiches Bieterverfahren

Die Unterlagen der Immobilie müssen professionell, lückenlos und wahrheitsgetreu sein inkl. gute Bilder und Texte. Guten Kontakt mit allen Bietern/innen halten, bis ein Kaufvertrag unterschrieben wurde, da ein/e Käufer/in einen Rückzieher machen kann.

Was ist ein Bieterverfahren?

Das Bieterverfahren ist ein Verkaufsverfahren, bei dem die zu verkaufende Immobilie üblicherweise nicht mit einem fixen Kaufpreis ausgeschrieben wird. Stattdessen obliegt es in einem Bieterverfahren den Kaufinteressenten/innen, dem oder der entsprechenden Verkäufer/in ein Kaufangebot zu übermitteln. Die Höhe des angebotenen Kaufpreises liegt dabei ganz im Ermessen der potenziellen Käufer/innen: Nach Sichtung der Unterlagen, Besichtigungen und der Konsultation von etwaigen Spezialisten/innen wie Architekten, Maklern oder Gutachtern geben die Kaufinteressent/innen ihre Schätzungen ab, zu welchem Kaufpreis sie die Immobilie erwerben wollen. Der oder die Verkäufer/in entscheidet dann, ob er oder sie einem der abgegebenen Kaufangebote den Zuschlag zur Immobilie erteilen, weitere Verhandlungen führen oder das Bieterverfahren ohne Verkauf beenden möchte.

Wer kann ein Bieterverfahren lancieren?

Ein Bieterverfahren lancieren können die Eigentümer/innen der Immobilie. Es ähnelt vom Ablauf her einer Versteigerung. Wo eine Versteigerung jedoch gerichtlich angeordnet wird, kann ein Bieterverfahren unverbindlich und jederzeit lanciert werden. Das Bieterverfahren wird von den Eigentümer/innen nicht nur gestartet, sondern auch von ihnen beendet. Im Unterschied zu einer Versteigerung, bei der der Zuschlag nach Ablauf der Verfahrensfrist automatisch an die Höchstbietenden geht, kann der Kaufabschluss in einem von Eigentümer/innen lancierten Bieterverfahren auch gänzlich ausbleiben.

Wie läuft ein Bieterverfahren ab?

Der Ablauf des Bieterverfahrens ist ausschlaggebend für dessen Erfolg. Kaufinteressenten/innen investieren grossen Aufwand in die Prüfung der Immobilie und der Unterlagen, und gehen in Erwartung eines erfolgreichen Gebots mit der Konsultation von Architekten oder Gutachtern zum Teil in finanzielle Vorleistung. Deshalb sind eine klare Struktur und ein geregelter Ablauf unerlässlich.

Diese 4 Phasen des Bieterverfahrens haben sich bewährt:

  • Phase 1 dauert üblicherweise vier Wochen. Kaufinteressenten/innen werden auf das Objekt aufmerksam, melden sich gegebenenfalls auf einer entsprechenden Plattform an und schalten die Immobilie frei. In dieser Phase des Bieterverfahrens sichten die Interessenten/innen die Dokumente und führen die Sorgfaltsprüfung durch. Je nach Anforderung der Verkäufer/innen holen sie auch einen Finanzierungsnachweis der Bank ein. Bis zu einem festgelegten Stichtag am Ende der vier Wochen können die Interessenten/innen dann ein unverbindliches Kaufangebot an den oder die Verkäufer/in übermitteln.
  • Phase 2 des Bieterverfahrens erstreckt sich oft über drei Wochen. Die Verkäufer/innen prüfen die eingegangenen unverbindlichen Kaufangebote und laden relevante Kaufinteressenten/innen zu Besichtigungen der Immobilie ein. 
  • Phase 3 gibt den Kaufinteressenten/innen zwei Wochen Zeit, um ihr unverbindliches Kaufangebot zu konkretisieren und als verbindliches Kaufangebot zu einem festgelegten Stichtag abzugeben.
  • In Phase 4 des Bieterverfahrens prüfen die Verkäufer/innen die eingegangenen verbindlichen Kaufangebote, und erteilen gegebenenfalls einem der Käufer/innen den Zuschlag zur Immobilie.
Wie ein Bieterverfahren aussehen kann.

Beispiel von einem Bieterverfahren über unsere Plattform.

Wie lange dauert ein Bieterverfahren?

Die optimale Dauer eines Bieterverfahrens ist ein sensibles Thema und kann den erfolgreichen Abschluss des Immobiliengeschäftes nachhaltig beeinflussen. Eine zu lange Verfahrensdauer kann dazu führen, dass der gesamte Prozess an Verbindlichkeit verliert und in der finalen Phase keine belastbaren Kaufangebote abgegeben werden. Ist das Verfahren zu kurz angelegt, werden potenzielle Käufer/innen unter zu hohen Zeitdruck gesetzt. Die mittlere Vermarktungsdauer bei Fixpreisen verkürzte sich zuletzt, und gerade in einem überhitzten Immobilienmarkt ist die Versuchung gross, den Verkauf mit einem kurzen Bieterverfahrenzu beschleunigen. Dieser Druck nimmt den Kaufinteressenten/innen allerdings die Gelegenheit, sich intensiv mit der Immobilie zu befassen, um ein überlegtes, marktgerechtes und gegenüber den Mitbietern/innen konkurrenzfähiges Kaufangebot abzugeben. 

Mit einer wie oben skizzierten Zeitspanne von 11 Wochen lassen sich strukturiert alle vier Phasen des Bieterverfahrens abbilden.

Worauf muss man achten?

Ein erfolgreiches Bieterverfahren stützt sich auf 6 Säulen:

Welche Punkte bei einem Bieterverfahren essentiell sind.

Diese 6 Säulen zeigen ein gutes Bieterverfahren.

Die erste Säule ist die bereits skizzierte klare Struktur, die den Kaufinteressenten/innen Transparenz vermittelt und sie souverän durch das Bieterverfahren leitet. Ein klarer Plan schafft bei den Kaufinteressenten/innen eine Vertrauensbasis und signalisiert nicht nur, dass man als Verkäufer/in eine unmittelbare Verkaufsabsicht hegt, sondern schätzt auch die Zeit und den Aufwand wert, welche Interessenten/innen in die Prüfung der Immobilie investieren.

Die zweite Säule ist das Setzen und Einhalten eindeutiger Fristen innerhalb einer angemessenen Zeitspanne. Der oder die Verkäufer/in gibt vor, bis wann Interessenten/innen Kaufangebote abgeben können. Dies bringt eine gewisse Dynamik in das Bieterverfahren und sorgt dafür, dass der oder die Verkäufer/in automatisch alle Interessenten/innen, die den Fristen nicht nachkommen, von der engeren Auswahl streichen kann.

Die dritte Säule bezieht sich ebenfalls auf einen zeitlichen Aspekt: den „richtigen“ Verkaufszeitpunkt. Der Immobilienmarkt unterliegt saisonalen Schwankungen. Üblicherweise ist das erste Quartal des Jahres eher ruhig, mit einer darauf folgenden Zunahme der Transaktionen im zweiten Quartal. Das dritte Quartal zeigt daraufhin einen Rückgang aufgrund der Ferienzeit. Im letzten Quartal des Jahres werden normalerweise die meisten Verkäufe notiert. Beim Setzen der Fristen im Bieterverfahren ist nicht nur der Saisonalität Rechenschaft zu tragen, sondern auch Anlässen wie Weihnachten, Ostern oder anderen Feiertagen. Idealerweise werden im Bieterverfahren Überschneidungen mit diesen Zeiten vermieden.

Die vierte Säule ist die schwierige Entscheidung über den Mindestpreis. Zunächst stellt sich die Frage, ob überhaupt ein Mindestpreis festgelegt werden soll oder das Verfahren ganz ohne Preisangabe startet. Hier muss im Einzelfall entschieden werden, was für die Rendite-Immobilie das beste Vorgehen ist. Wird sich für einen Mindestpreis entschieden, muss den Verkäufern/innen klar sein, dass damit die Erwartungen der Kaufinteressenten/innen gesetzt werden. Ein zu niedriger Preis kann verhindern, dass der eigentliche, marktgerechte Verkaufspreis erzielt wird, weil sich die Kaufangebote nicht von der niedrigen Vorgabe lösen. Zudem bringt sich der oder die Verkäufer/in in eine unvorteilhafte Verhandlungsposition, da der hohe Preis der Immobilie gerechtfertigt werden muss. Genauso schädlich kann sich allerdings die Hochpreisstrategie auswirken. Wenn der zu hohe Preis Interessenten/innen gänzlich abschreckt oder kein passendes Kaufangebot eingeht, ist die Immobilie länger am Markt exponiert. Dies schadet nicht nur der Reputation der Immobilie, sondern auch der Reputation der Verkaufspartei. Ganz abgesehen davon, dass ein zu hoher Preis die Sichtbarkeit der Immobilie am Markt deutlich einschränkt, da sie in den verschiedenen Suchfiltern potenzieller Interessenten/innen nicht erscheint. Wer in eine Immobilie investieren möchte, macht sich in der Regel vor der Suche Gedanken darüber, wie hoch der maximale Preis sein darf, den er oder sie auszugeben bereit ist.

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Hochpreisstrategie | Wie Sie mit Fantasiepreisen Ihren Verkaufserfolg langfristig gefährden

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Die fünfte Säule ist der Abbau von Informationshürden. Es soll den Interessent/innen so einfach wie möglich sein eine Entscheidung zu treffen. Zum einen wird dadurch das Vertrauen in den oder die Verkäufer/in als transparente/n Geschäftspartner/in gestärkt. Zum anderen ermöglicht eine perfekt vorbereitete Verkaufsdokumentation eine fundierte Entscheidung, die wiederum zu einem marktgerechten Kaufangebot führt.

Woran kann ein Bieterverfahren scheitern?

Die letzte Säule ist das frühzeitige Ausräumen von Verkaufshürden, damit ein Bieterverfahren nicht im letzten Moment an einem geplatzten Deal scheitert. Die zwei häufigsten Gründe, warum ein Deal nicht zustande kommt, sind die Finanzierung und die fehlende Verhandlungserfahrung der Verkäufer/innen. Deshalb kann es sinnvoll sein, alle Kaufinteressenten/innen zu einem frühen Zeitpunkt im Bieterverfahren darauf hinzuweisen, dass für den Zuschlag zur Immobilie der Finanzierungsnachweis der Bank vorliegen muss. Der Nachweis kann zum Beispiel gleich mit der Abgabe des verbindlichen Kaufangebotes abgefragt werden, um das Risiko eines späteren Scheiterns zu minimieren. Die zweite Hürde liegt oft in der menschlichen Natur. Unerfahrene Verkäufer/innen tendieren dazu, die eigene Verhandlungsposition und die Begehrtheit ihrer Immobilie zu überschätzen. Persönliche Präferenzen darüber, wie miteinander kommuniziert wird, können zudem im Verhandlungsprozess nachteilig sein. Bieterverfahren enden trotz zweier geschäftswilliger Parteien ohne verbindliches Kaufangebot, weil Käufer/in und Verkäufer/in in der Verhandlung nicht zueinanderfinden. Erfahrene Vermittler/innen, die oft, ausgiebig und unpersönlich verhandeln, können hier, neben einem klar strukturierten Verkaufsprozess, das Risiko des Scheiterns weiter reduzieren.

Weitere Informationen zu Erfolgsstrategien gibt es in unserem Video «Verkauf im Bieterverfahren | 6 Erfolgsfaktoren».

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Verkauf im Bieterverfahren | 6 Erfolgsfaktoren

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Alternativen zum Bieterverfahren

In bestimmten Situationen können die folgenden Alternativen zum bieterverfahren besser für den Verkaufserfolg sein.

  • Die erste Alternative ist der Verkauf mit einem Fixpreis, der festgelegt und dann verhandelt wird. Für die Ermittlung des Fixpreises spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, die am besten von einer Fachperson bewertet werden. Dazu gehören zum Beispiel die aktuelle Marktsituation, die Lage, der Zustand der Bausubstanz oder die Ausstattung der Rendite-Immobilie. 
  • Eine zweite Alternative zum Bieterverfahren stellt die Auktion dar. Wie im Bieterverfahren geben Interessenten/innen Kaufangebote für die zum Verkauf stehende Immobilie ab – diese sind jedoch verbindlich. Ein eingereichtes Kaufangebot muss bei Zuschlag in der eingereichten Höhe realisiert werden.

Vor- und Nachteile gegenüber einem Fixpreis

Der Vorteil eines Fixpreises für eine Rendite-Immobilie liegt augenscheinlich auf der Seite der Käufer/innen. Für viele Interessent/innen ist das eigene Budget für den Kauf das harte Ausschlusskriterium, ob eine Immobilie überhaupt in die engere Wahl kommt und ihre Aufmerksamkeit wert ist. Liegt der Preis nicht innerhalb dieser Preisvorstellung, machen sich die wenigsten die Mühe die Verkaufsunterlagen zu sichten oder gar Zeit für eine Besichtigung aufzuwenden. Insofern gibt es viele Kaufinteressenten/innen, die von einem Bieterverfahren abgeschreckt werden: Lohnt sich der Aufwand, wenn man schlussendlich nach einem wochenlangen Prozess von Mitbietern/innen überboten wird? Das Fixpreisverfahren kann den Verkauf bei marktgerecht eingepreisten Immobilien massgeblich beschleunigen. Wenn ein klares Angebot auf die passende Nachfrage und die entsprechenden finanzstarken Kaufinteressent/innen trifft, kann die Immobilientransaktion in kurzer Zeit realisiert werden.

Die grosse Schwachstelle des Fixpreisverfahrens ist der marktgerechte Preis.

Exkurs: Die auslaufende Tiefzinsphase der letzten Jahre beflügelte die Immobilienmärkte. Der Erwerb einer Rendite-Immobilie wurde gerade für Anleger/innen durch die Zinspolitik attraktiver, trotz eines regulativen Eingriffs durch die Banken im Jahr 2019. Dazu kommt die gestiegene Nachfrage nach Wohnraum durch die Pandemie und den damit einhergehenden Home-Office-Regelungen und Lockdowns. Die Folge ist ein Immobilienmarkt, dessen Dynamik sich massgeblich von den vorherigen Jahren unterscheidet.

Dies wirkt sich unmittelbar auf die Ermittlung der Marktpreise von Immobilien aus, da sich Experten, Trends und Richtwerte auf Analysen der Kaufpreise in den vorangegangenen Jahren stützen. Diese vergangenheitsbezogenen Daten sind in vielen Fällen nicht mehr aussagekräftig. Wollen Verkäufer/innen nun einen Fixpreis für ihre Immobilie festlegen, sind zwei Szenarien sehr wahrscheinlich: Sie setzen den Preis zu tief an, weil sie sich auf Vergleichswerte der Vorjahre stützen. Oder sie haben Kenntnis über die Marktlage und überschätzen ihre Verhandlungsposition und ihre Immobilie. Beide Szenarien werden durch das Bieterverfahren ausgehebelt, da nicht der oder die Verkäufer/in in der Pflicht ist, einen Preis festzulegen, sondern die Kaufinteressenten/innen als Vertreter/innen des Marktes agieren. Dadurch manifestiert sich der ideale, aktuell realisierbare Preis im Laufe des Bieterverfahrens.

Gegenüber einem Fixpreis hat das Bieterverfahren einen weiteren Vorteil: Gehört die zu verkaufende Immobilie beispielsweise einer Erb- oder Eigentümergemeinschaft, kann es bei der Findung des Fixpreises zu Zielkonflikten kommen. Unterschiedliche Preisvorstellungen können zu langwierigen und fruchtlosen Diskussionen über den Fixpreis führen. Auch in diesem Fall ist ein Bieterverfahren die bessere Wahl, da sich der Markt über die eingereichten Kaufangebote auf den tatsächlich realisierbaren Preis einpendelt.

Kennen Verkäufer/innen also den Wert ihrer Immobilie, wollen diese zügig verkaufen und eine grosse Gruppe an Interessenten/innen ansprechen, kann das Fixpreisverfahren eine gute Wahl sein. Wollen sie der aktuellen Marktdynamik Rechnung tragen oder Zielkonflikte aushebeln, empfiehlt sich ein Bieterverfahren.

Mehr Informationen zu Vor- und Nachteilen des Bieterverfahrens haben wir in unserem Video <Bieterverfahren | Wann ist ein Bieterverfahren die richtige Wahl?> für Sie zusammengestellt.

Den Markt spielen lassen: Bieterverfahren bei Immobilien

Bieterverfahren | Wann ist ein Bieterverfahren die richtige Wahl?

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Welche Immobilien eignen sich?

Im Grundsatz gibt es viele Arten von Immobilien die sich dafür eignen z.B. Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und Einfamilienhäuser. Klassischerweise werden im Bieterverfahren überwiegend Rendite-Immobilien an Investoren/innen verkauft. Mit der aktuellen Marktentwicklung und den gestiegenen Immobilienpreisen nutzen jedoch auch immer mehr private Verkäufer/innen das Bieterverfahren. Diese Immobilientransaktionen lassen sich erfahrungsgemäss am besten über das Bieterverfahren verkaufen:

  • Mehrfamilienhäuser oder Gewerbe-Immobilien als Rendite-Objekte sind Liegenschaften mit mehreren Wohnungen oder Gewerbeflächen, die zur Vermietung vorgesehen sind. Die Investition in eine Rendite-Immobilie als Anlageobjekt sollte gut geplant sein, damit sie eine stabile Kapitalanlage mit guten Ertragschancen darstellt. Das Bieterverfahren gibt den Interessenten/innen die Chance, die Immobilie sorgfältig mit Fachpersonen zu prüfen, bevor die Abgabe eines Kaufangebots in Betracht gezogen wird.
  • Bei privaten Immobilien wie Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften oder Reihenhäusern haben Verkäufer/innen die Möglichkeit, einen marktgerechten Verkaufspreis mit dem Bieterverfahren zu realisieren. Dies ist empfehlenswert bei begehrten Lagen, wenn Unsicherheit über den Marktpreis besteht oder Zielkonflikte zwischen den Eigentümern/innen vorliegen.
  • Das Bieterverfahren eignet sich auch für die Preisfindung am Markt von Eigentumswohnungen.

Ausführliche Informationen zu Gewerbe-Immobilien, finden Sie in unserem Podcast:

Den Markt spielen lassen: Bieterverfahren bei Immobilien

Gewerbe-Immobilien | Besonderheiten dieses Immobilientyps

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Chancen und Risiken eines Bieterverfahrens

Das Bieterverfahren stellt für viele Privat-Immobilien und Rendite-Immobilien ein erfolgversprechendes Verkaufsinstrument mit Chancen und Risiken dar. Abhängig vom Markt, der Immobilie selbst, den Wünschen der Verkäufer/innen und der Qualität der Umsetzung bietet es verschiedene Chancen, birgt im Vergleich zum Fixpreisverfahren aber auch einige Risiken.

Wenn eine Immobilie zum Verkauf angeboten wird, sollten zwei Dinge vermieden werden: Einerseits ein zu hoher Preis, der bewirken kann, dass sich keine Käufer/innen finden und die Immobilie lange am Markt exponiert ist. Andererseits ein zu tiefer Preis, welcher unter jenem liegt, der am Markt realisierbar gewesen wäre.

Und genau hier liegen die Chancen des Bieterverfahrens:

  1. Erzielen eines möglichst guten Marktpreises: Falls Verkäufer/innen den Immobilienmarkt ihrer Region schwer einschätzen können oder die aktuelle Marktlage den Rückgriff auf die bisherige Datenlage zur Ermittlung des Marktpreises schwierig macht, dann ist das Bieterverfahren der beste Weg zur Erzielung eines hohen, aber realistischen Preises. Aktuell ist der Schweizer Markt ein Verkäufermarkt mit mehr potenziellen Käufern/innen als Immobilien. Gerade der Kauf von Rendite-Immobilien wird durch die tiefe Hypothekenlage beflügelt. Diese Konkurrenzsituation unter den Bietern/innen kann dazu beitragen, dass ein höherer Preis erzielt werden kann, als eine konservative Einschätzung auf Basis der Daten der Vorjahre der Immobilie zugestanden hätte.
  2. Auf der anderen Seite minimiert das Bieterverfahren Preisrisiken dadurch, dass Verkäufer/innen mit ihrem Festpreis nicht spekulieren (müssen). Der Preis, mit dem eine Immobilie an den Markt geht, ist ausschlaggebend dafür, wie sie wahrgenommen wird, welche Interessenten/innen sie anzieht und wie erfolgreich der Verkaufsprozess abläuft. Das Bieterverfahren eliminiert das spekulative Element.
  3. Zielkonflikte unter den Verkäufern/innen werden ausgeschlossen: Bei mehreren Parteien (Erb- oder Eigentümergemeinschaften) sind die Preisvorstellungen oft unterschiedlich. Lange Diskussionen oder gar Streit über den Angebotspreis oder den erwartbaren Kaufpreis werden durch die von Kaufinteressenten/innen abgegebenen Kaufangebote unterbunden. 

Dennoch birgt das Bieterverfahren auch einige Risiken:

  1. Im Gegensatz zu einer mit einem Fixpreis angebotenen Immobilie müssen die Interessenten/innen den Aufwand der Prüfung und Schätzung übernehmen, ohne Garantie auf einen erfolgreichen Abschluss. Viele schliessen die Teilnahme an Bieterverfahren von Privatpersonen daher grundsätzlich für sich aus.
  2. Bei zu wenigen Interessenten/innen kann es vorkommen, dass das Verfahren aufgrund von fehlendem Interesse abgebrochen werden muss.
  3. Fehlt die Konkurrenz im Bieterverfahren, ist es möglich, dass das Höchstgebot unter dem Verkehrswert liegt. Auch in diesem Fall liegt es an den Verkäufern/innen, ob sie das Verfahren abbrechen möchten.

Das grösste Risiko ist die fehlende Transparenz während des gesamten Ablaufs, wenn die Interessenten/innen im Unklaren über folgenden Fragen bleiben: 

  • Wie lange dauert das Bieterverfahren? 
  • Welche Schritte beinhaltet es? 
  • Wie viele Parteien bieten mit? 
  • Möchte der oder die Verkäufer/in wirklich im Bieterverfahren verkaufen oder wird es nur genutzt, um den Kauf von anderen Kaufangeboten abzugrenzen?

Diese Fragen und Zweifel können mit einem klar strukturierten und abgewickelten Bieterverfahren aufgelöst werden.

Der Erfolg des Bieterverfahrens ist deshalb immer abhängig von der Immobilie, der Aufbereitung der Unterlagen sowie dem Prozess und dessen Abwicklung.

Schwäche des Bieterverfahrens

Die grösste Schwäche des Bieterverfahrens ist seine Unverbindlichkeit. Es bietet Risiken für Verkäufer/innen, da die finalen Kaufangebote der Interessenten/innen nicht rechtlich verbindlich sind. Erst nach Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar ist die Immobilientransaktion tatsächlich abgeschlossen. Auch spüren Kaufinteressenten/innen diese Unsicherheit. Der geleistete Aufwand der Sichtung der Unterlagen, die Zeit für die Besichtigungen und das Hinzuziehen etwaiger Fachpersonen ist notwendig, um ein konkurrenzfähiges Kaufangebot abzugeben. Es kann jedoch vorkommen, dass der Zuschlag schlussendlich an eine/n Mitbieter/in geht, die Verkäufer/innen das Verfahren nur angestossen haben, um eine Markteinschätzung vorzunehmen oder die Verhandlungen im letzten Moment an der Kommunikation der Verhandlungspartner/innen scheitern.

Deshalb lehnen manche Immobiliensuchende das Bieterverfahren kategorisch ab. Wird dieses jedoch von einer vertrauenswürdigen Partei angeboten, die Prozesssicherheit im Ablauf garantiert und mit ihrer Verhandlungsexpertise den erfolgreichen Abschluss für beide Seiten forciert, kann dies auch Interessenten/innen anziehen, die unter anderen Umständen nicht in ein von Privatpersonen abgewickeltes Bieterverfahren eingestiegen wären.

Tipps für ein erfolgreiches Bieterverfahren

Ein eigentlich selbstverständlicher Tipp, der jedoch nicht immer beherzigt wird: Die Unterlagen zur Immobilie sollten vollständig, wahrheitsgetreu und professionell sein. Dazu gehören auch fachmännisch erstellte Bilder und Texte. Die Unterlagen vermitteln einen ersten Eindruck von der Immobilie. Hochwertige Marketingmaterialien und informative, flüssige Texte sind das Aushängeschild eines jeden Bieterverfahrens. Dieser Erstkontakt kann sich massgeblich auf das Interesse an einer Immobilie auswirken und sollte dementsprechend überzeugend sein.

Bei der entsprechenden Immobilie und einer professionellen Abwicklung haben Verkäufer/innen die Möglichkeit, über eine Konkurrenzsituation unter den Bietern/innen einen hohen Verkaufspreis zu erzielen. Wird ein hoher Preis eingereicht, sollten Verkäufer/innen dennoch mit allen Bietern/innen in gutem Kontakt bleiben. Erst die Unterzeichnung des Kaufvertrages besiegelt das Geschäft. Bis zu diesem Zeitpunkt liegt es im Rahmen des Möglichen, dass die Verhandlungen oder die Unterzeichnung selbst scheitern. Sollte dies der Fall sein, können andere Interessenten/innen als Käufer/innen nachrücken.

Fazit

Das Bieterverfahren eröffnet Verkäufern/innen viele Möglichkeiten, den besten Verkaufspreis für eine Immobilie zu realisieren. Es sollte die erste Wahl sein, wenn die zu verkaufende Immobilie besonders begehrt ist und eine grosse Anzahl an Interessenten/innen zu erwarten ist, oder die Transaktion in einem dynamischen Markt abgewickelt wird, der den analytischen Rückgriff auf Vergleichsdaten erschwert.

Wird es klar strukturiert und stringent abgewickelt, umgeht es Zielkonflikte unter den Verkäufer/innen und schafft Vertrauen bei Kaufinteressenten/innen. Die Unverbindlichkeit des Bieterverfahrens ist eine Schwachstelle, die jedoch mit einer gewissen Professionalität in der Umsetzung umgangen werden kann – und den Weg zu einem erfolgreichen Immobiliengeschäft für beide Parteien frei macht.

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Im Zusammenhang mit Immobilienanlagen bestehen diverse Risiken (u.a. Abhängigkeit von konjunkturellen Entwicklungen, Bewertungsrisiko, Marktrisiko bezüglich Mieterträgen, Zinsentwicklung, begrenzte Liquidität im Immobilienmarkt, Risiken im Zusammenhang mit der Erstellung, Instandsetzung- und haltung von Liegenschaften). Eine nicht abschliessende Aufzählung solcher Risiken kann unter https://crowdhouse.com/ch/de/risikohinweise abgerufen werden. Es wird empfohlen, sich vor jeder Investition in Immobilienanlagen von einem Finanz- und/oder Steuerexperten beraten zu lassen.