Die Liegenschaftssteuer im Überblick

Wie so oft im Steuerwesen treibt auch bei der Liegenschaftssteuer der Kantönligeist sein Unwesen. Es gibt nicht nur grosse Unterschiede zwischen einzelnen Kantonen, sondern auch zwischen den Gemeinden. Worum es sich genau bei dieser Steuer handelt, welche Kantone sie überhaupt erheben und in welchem Ausmass, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Definition Liegenschaftssteuer

Bei der Liegenschaftssteuer handelt es sich um eine sogenannte Objektsteuer. Sie fällt bereits beim reinen Bestehen des Grundstücks an. Dabei wird jeweils der volle Wert des Grundstücks inklusive Immobilie besteuert. Die auf dem Grundstück lastenden Schulden werden aussen vor gelassen, anders als bei der Kapital- und Vermögenssteuer.

Begründet wird die Liegenschaftssteuer oft durch einen Beitrag an die Infrastrukturerhaltung. Dies geschieht unabhängig davon, ob die Eigentümer des Grundstücks ihren steuerlichen Wohnsitz am selben Ort haben oder nicht.

Wer ist bei der Liegenschaftssteuer in der Schweiz steuerpflichtig?

Als steuerpflichtig gilt, wer zum Zeitpunkt der Steuererhebung Eigentümerin oder Eigentümer der Liegenschaft ist. Dies kann in den meisten Kantonen eine natürliche sowie eine juristische Person sein. Soweit es einen Nutzniesser oder eine Nutzniesserin des Grundstücks gibt, kann auch diese/r als steuerpflichtig angesehen werden. Vorliegend handelt es sich um eine direkte Steuer, da die Steuerlast nicht auf jemand anderen übertragen werden kann.

Wie geht man beim Berechnen der Liegenschaftssteuer vor?

Zur Berechnung benötigt man den Amtswert bzw. Verkehrswert des Grundstücks mit allfällig bestehender Immobilie. Von diesem Wert dürfen keinerlei Kosten abgezogen werden. Auf der anderen Seite wird der Steuersatz der entsprechenden Gemeinde benötigt.

Im Beispiel betrachten wir ein Grundstück mit einem kleinen Mehrfamilienhaus in Samedan. Amtswert des Grundstücks mit der Immobilie beträgt CHF 1’500’000. Es besteht ein maximaler Steuersatz von 1.5 Promille.

Wie die Umrechnung in Prozent bei der Liegenschaftssteuer funktioniert

Umrechnung Promille in Prozent

Wie man pro Jahr den Steuerbetrag für die Liegenschaftssteuer festlegt.

Berechnung Steuerbetrag pro Jahr

Wo kann man die Höhe der Liegenschaftssteuer finden?

Da die Liegenschaftssteuer je nach Kanton entweder kantonal oder kommunal geregelt ist, kann die Anzahl Promille beim jeweiligen Kanton bzw. der jeweiligen Gemeinde ersucht werden.

Liegenschaftssteuer Graubünden

Die Gemeinden in Graubünden können selbst über die Höhe der Liegenschaftssteuer entscheiden, da es sich vorliegend um eine kommunale Steuer handelt. In Samedan und Churwalden beträgt sie beispielsweise 1.5 Promille des Amtswerts.

Liegenschaftssteuer Kanton Bern

Im Kanton Bern hingegen handelt es sich um eine fakultative Steuer. Die Entscheidung über Erhebung oder Nichterhebung wird der jeweiligen Gemeinde überlassen. Die Steuer darf maximal 1.5 Promille des Amtswerts betragen.

Liegenschaftssteuer Zürich

Der Kanton Zürich erhebt diese Steuer nicht. Dabei ist er in guter Gesellschaft mit den Kantonen Glarus, Schwyz, Solothurn, Basel-Landschaft, Aargau und Zug.

Liegenschaftssteuer St. Gallen

Erhoben wird die Steuer durch die Gemeinden im Kanton St. Gallen und stellt damit eine kommunale Steuer dar. Nach der Senkung der Liegenschaftssteuer im Jahr 2009, beträgt diese noch zwischen 0.2 und 0.8 Promille vom Amtswert.

Liegenschaftssteuer Thurgau

Im Thurgau werden die Liegenschaftssteuern vom Kanton erhoben, damit handelt es sich um eine kantonale Steuer. 0.5 Promille des Verkehrs- bzw. Ertragswerts des Grundstücks mit einer allfälligen Immobilie wird hier jeweils am 1. Januar des vorangegangenen Steuerjahres fällig. Falls zu diesem Zeitpunkt kein Verkehrs- bzw. Ertragswert besteht, was zum Beispiel bei einer Immobilie im Umbau der Fall ist, werden als Bemessungsgrundlage 80% der Anlagekosten herangezogen. Der daraus resultierende Ertrag wird zu 43% auf den Kanton und zu 57% auf die politische Gemeinde verteilt.

Wie die Kantone unterschiedliche Regelungen für die Liegenschaftssteuer besitzen.

*Wird nur bei steuerpflichtigen juristischen Personen erhoben, welche sie als Kapitalanlage halten.

Ist die Liegenschaftssteuer in der Schweiz von den Steuern abzugsfähig?

Viele Steuern können gar nicht oder nur beschränkt von den Steuern abgezogen werden. Nicht so bei der Liegenschaftssteuer: Es gilt die Auffassung, dass die Liegenschaftssteuer zum Liegenschaftsunterhalt gehört und somit von den Steuern abgezogen werden kann.

Gibt es noch andere Steuern, die Immobilienbesitzer bezahlen müssen?

Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien sehen sich neben der Liegenschaftssteuer zu weiteren Abgaben verpflichtet. Diese unterscheiden sich grundsätzlich zwischen dem Erwerb bzw. Verkauf der Liegenschaft und dem blossen Besitz. Einerseits gibt es die Handänderungssteuer, welche beim Prozess des Immobilienverkaufs anfällt. In einigen Kantonen gibt es zwar keine Handänderungssteuer, dafür existieren Handänderungs- oder Grundbuchgebühren, welche beim Verkauf fällig werden. Letztere fallen oft deutlich tiefer aus. Andererseits wird ebenfalls beim Prozess des Immobilienverkaufs die Grundstückgewinnsteuer fällig. Des Weiteren müssen Immobilienbesitzer bereits mit der Vermögenssteuer ihre Immobilien besteuern lassen. Aufgrund dessen wird auch immer wieder Kritik an der Liegenschaftssteuer laut. Bei Rendite-Immobilien können zusätzlich noch Einkommenssteuern, auf die erwirtschafteten Mieteinnahmen, fällig werden.

Weitere Informationen zu Immobiliensteuern finden Sie in unseren Blogartikeln:

Grundstückgewinnsteuer

Handänderungssteuer

Immobiliensteuern 

 

Fazit

Der zu berappende Steuerwert hängt stark vom Kanton bzw. der Gemeinde ab, in der sich das Grundstück mit einer allfälligen Immobilie befindet. Viele Kantone haben die Liegenschaftssteuer über die Jahre gesenkt oder gänzlich abgeschafft. Neben der Handänderungssteuer und der Grundstückgewinnsteuer zählt die Liegenschaftssteuer zu den bekanntesten Immobiliensteuern.

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